02.04.2020
In Gebäuden, die auf Grund der Corona-Pandemie nicht oder nur sporadisch genutzt werden, können sich das Trinkwasser betreffende hygienische Probleme ergeben.
Risiken für wenig genutzte Einrichtungen
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit hat aus diesem Grund ein Merkblatt herausgegeben, das allen Besitzern solcher Gebäude wichtige Hinweise gibt. Dazu gehören Hotels, Gaststätten, Sport- und Veranstaltungshallen, Schulen, Einkaufszentren, Ferienwohnungen und ähnliche Einrichtungen, die derzeit nur wenig genutzt oder komplett geschlossen sind.
Vorbeugung gegen Verkeimung
Trinkwasserinstallationen sind darauf ausgelegt, dass sie regelmäßig genutzt werden. Ist dies nicht der Fall, können sich Verkeimungen in der Installation ergeben. Mit den entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen kann diesem Problem jedoch begegnet werden.
Die Gemeindewerke Haar möchten alle betroffenen auffordern, sich das Merkblatt zum Thema herunterzuladen und die dort genannten Ratschläge zu beherzigen:
Merkblatt zur Aufrechterhaltung der Trinkwasserhygiene