Sie möchten einen Ladeplatz für Ihr Elektrofahrzeug einrichten? Ab sofort können Sie Ihre Anmeldungen über das Onlineportal durchführen. Wir bitten Sie hierfür den nachfolgenden Link zu nutzen:
Für Inbetriebsetzungsanzeigen von Vorgängen vor dem 16.08.2023 nutzen Sie bitte nachfolgendes Formular:
Inbetriebsetzung Änderungsanzeige Bezug
Warum muss ich den Ladeplatz anmelden?
Die Anmeldung Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge beim örtlichen Netzbetreiber ist Pflicht. Das schreibt die Niederspannungsanschlussverordnung seit ihrer Änderung im März 2019 so vor. Die Anmeldung erfolgt in der Regel vor der Errichtung von dem Elektroinstallateur Ihrer Wahl.
Heike Kerber, Geschäftsführerin des Regelsetzers VDE|FNN, erklärt, warum die Anmeldung wichtig ist: „Aus Sicht des Stromnetzes sind E-Autos neue, mobile Stromverbraucher mit relativ großer Leistung und hohem, schwer planbarem Energiebedarf. Ladevorgänge belasten das Netz zusätzlich und können weiteren Netzausbau notwendig machen. Das muss aber nicht sein, wenn Elektromobilität vorausschauend und gezielt ins Stromsystem integriert wird.“
Mehr Informationen rund um Elektromobilität sind unter dem Link backbone.vde.com verfügbar.