Balkonanlagen gewinnen immer mehr an Popularität. Kein Wunder: Diese Kleinanlagen sind auch geeignet für Mietwohnungen und zudem schnell installiert.
Wichtig: Anmeldung im Marktstammdatenregister
Alle steckerfertigen Anlagen (Balkonkraftwerke) sind im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur zu registrieren:
Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur
Bis zu einer installierten Modulleistung von 2.000 Watt und maximal 800 Watt Wechselrichterleistung ist keine gesonderte Anmeldung Ihrer steckerfertigen Anlage (Balkonkraftwerk) bei uns als Ihrem Netzbetreiber erforderlich.
Wir kümmern uns automatisch um die Beauftragung eines evtl. erforderlichen Zählerwechsels.
Das Wichtigste in Kürze:
- Seit Anfang 2019 muss jede Anlage im Marktstammdatenregister (kurz: MaStR) eingetragen werden - auch Balkonanlagen. Das gilt für Neuanlagen ebenso wie für Bestandsanlagen.
- Diese Meldung muss vier Wochen nach Inbetriebnahme erfolgen.
- Eine verspätete oder fehlende Anmeldung führt zu einer Kürzung der Vergütungen.
- Weitere Informationen dazu erhalten Sie hier.