Brunnen im Höhenkirchener Forst
Für die Wasserförderung aus den neuen Brunnen wurde vom Landratsamt München ein Wasserschutzgebiet ausgewiesen, was sich im Wesentlichen im Bereich des Höhenkirchener Forstes befindet.
Die Schutzgebietsverordnung wurde im Amtsblatt 32 vom Dezember 2013 bekannt gemacht: