Erklärung zur Barrierefreiheit
der DLH - Dienstleistungsgesellschaft Haar GmbH sowie der zugehörigen Spartenunternehmen Stadtwerke Haar GmbH, EEH Eigenbetrieb Entwässerung Haar, SVH Stromversorgung Haar GmbH und GVH Gasversorgung Haar GmbH
Die DLH - Dienstleistungsgesellschaft Haar GmbH (kurz: DLH) sind als Betreiber der Website bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für die DLH gelten folgende Rechtsvorschriften:
- Bayerisches Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz – BayBGG) und
- Bayerische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BayBITV)
Die Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.haar24.com. Diese Seite wird fortlaufend weiterentwickelt – auch mit Blick auf Barrierefreiheitskriterien.
Unterstützung der barrierefreien Website-Nutzung
Zur Verbesserung der Barrierefreiheit steht ein Eingabehilfen-Plug-in zur Verfügung. Dieses erlaubt eine eigene Anpassung von:
- Kontrasten
- Farbschemata
- Sättigung
- Inhaltsskalierung
- Schriftgröße
- Hervorhebung von Links
- Hervorhebung von Überschriften
- Vorlesefunktion
- Schriftformatierungen (z. B. Zeilenhöhe, Buchstabenabstand usw.)
Prüfung der Barrierefreiheit
Die Seite wurde mit Hilfe des BITV-Tests geprüft:
Standard: BITV 2.0 / EN 301 549
Startadresse: https://www.haar24.com
Letztes Prüfdatum: 28.11.2024
Ergebnis der Prüfung
Trotz unserer Bemühungen können bei den Benutzern einige Probleme auftreten. Dies ist eine Beschrei-bung der bekannten Probleme bei der Barrierefreiheit. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie ein Problem beobachten, das nicht aufgeführt ist:
• Die Farbkontraste entsprechen zum Teil nicht den Kriterien für Barrierefreiheit (können jedoch mit dem Eingabehilfen-Plug-in angepasst werden).
• An einigen Stellen gibt es redundante Alternativtexte, redundante Title-Attribute oder redundante Links
• Die Videos sind nicht untertitelt.
• Es sind Mängel bezüglich der Icon-, Überschriften- und Listenauszeichnung vorhanden.
• Bei der Skalierung der Inhalte auf 200 Prozent ist eine korrekte Darstellung der Inhalte nicht immer gegeben
• PDF-Dateien sind noch nicht ausreichend barrierefrei.
• Es sind Mängel bezüglich der Überschriften- und Listenauszeichnung vorhanden.
Wir sind bemüht, die noch bestehenden Barrieren zu beheben. Insbesondere bei Erweiterungen und Überarbeitungen wird die barrierefreie Gestaltung bei der Planung und Entwicklung stets berücksichtigt.
Feedback und Kontaktangaben
Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns im folgenden Online-Formular mitteilen:
Durchsetzungsverfahren
Sollten wir Ihre Rückmeldungen nicht zu Ihrer Befriedigung bearbeiten, können Sie sich an das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung wenden. Dieses prüft auf Antrag, ob im Rahmen der Überwachung gegenüber dem Verpflichteten Maßnahmen erforderlich sind.
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
St.-Martin-Str. 47
81541 München
E-Mail: bitv[at]bayern.de
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html