12.12.2019
Frühjahr, Sommer, Herbst oder Winter - lästige Werbeanrufe haben immer Saison. Da ist auch der Jahreswechsel keine Ausnahme.
Zwischen den Feiertagen sind viele Menschen zu Hause und gut erreichbar. Außerdem ist die entspannte Festtagsstimmung durchaus vorteilhaft, um Kunden in ein Verkaufsgespräch zu verwickeln. Dennoch: Diese Form der Telefonwerbung ist eindeutig verboten.
"Hallo, wir sind von Ihren Stadtwerken"
Wenn Sie diesen oder einen ähnlichen Satz hören, sollten bei Ihnen schon die Alarmglocken schrillen. Wir in Haar nennen uns nämlich Gemeindewerke. Und wir rufen niemals an, um Werbung zu machen oder Verträge am Telefon abzuschließen.
Auch die Mitteilung, Sie könnten in Zukunft kräftig sparen, wenn Sie Ihre Zustimmung am Telefon geben, sollte Sie skeptisch machen. So sind schon zahlreiche Vertragsabschlüsse zustande gekommen, die nicht vom Kunden erwünscht waren. Betroffene haben sich dann bei unserem Kundenservice gemeldet, um diese Verträge rückgängig zu machen. Manchmal kam das böse Erwachsen allerdings zu spät.
Strom vom Discounter kann teuer werden
Tatsächlich hat es in der Stromwirtschaft schon einige Pleiten gegeben. Das Niedrigpreismodell ist eben nicht nachhaltig und geht gern einmal schief. Falls Kunden einen Bonus oder Vorauszahlungen vereinbart haben, das Energieversorgungsunternehmen aber im laufenden Vertragsjahr Insolvenz anmeldet, können diese Zahlungen nicht zurück gefordert werden.
Zwei Wochen Zeit zum Widerruf
Dennoch sind Sie als Kunde auf der sicheren Seite, denn für jeden Vertragsabschluss ist die Zusendung der Widerrufserklärung Pflicht. Diese müssen Sie vom Anbieter schriftlich erhalten. Und ab Eingang dieses Widerrufes haben Sie zwei Wochen Zeit zur Kündigung. Diese Frist müssen Sie allerdings einhalten. Bei der Lieferung von Waren müssen Sie diese innerhalb der Frist zurücksenden.
Die wichtigsten Vorsichtsmaßnahmen im Überblick:
- Bei unerwünschten Werbeanrufen: sofort auflegen
- Bei allen Vertragsabschlüssen: der Verwendung Ihrer Daten zu Werbezwecken nicht zustimmen
- Bei Haustürgeschäften: nie sofort unterschreiben
- Bei sonstigen Hausbesuchen: Firmenausweis verlangen