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Als kommunaler Energieversorger arbeiten wir partnerschaftlich mit der Gemeinde Haar zusammen. Zusammen kümmern wir uns um wichtige Belange der Daseinsvorsorge.

Neues Register für Stromerzeugungsanlagen

31.01.2019

Alle Inhaber von Energieerzeugungsanlagen – dazu gehören auch Photovoltaik-, Kraftwärmekopplungs- und Windkraftanlagen – müssen sich mit Beginn des neuen Jahres 2019 in das neue Marktstammdatenregister (kurz: MaStR) eintragen.

Mit dem MaStR hat die Bundesnetzagentur ein Internetportal ins Leben gerufen, in dem alle Akteure des deutschen Strom- und Gasmarktes mit ihren Stammdaten und den Stammdaten ihrer Anlagen registriert sein sollen. Da dieses Register öffentlich zugänglich ist, dient es der größeren Transparenz und soll von Behörden sowie von Marktakteuren gleichermaßen genutzt werden können.

Eintragungsfrist nicht versäumen – Auch kleine Anlagen müssen gemeldet werden

Die Eintragungspflicht ins MaStR betrifft auch die Betreiber kleiner Anlagen. So heißt es im Infoflyer: „Solaranlagen, KWK-Anlagen, ortsfeste Batteriespeicher und Notstromaggregate, müssen genauso registriert werden wie Windenergieanlagen oder große Kraftwerke."

Die Gemeindewerke Haar GmbH weisen alle Kunden, die selbst Betreiber einer Stromerzeugungsanlage sind, darauf hin, dass die Eintragung in das MaStR nötig ist, um die Förderungen nach Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) oder Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) zu erhalten. Betreiber von neuen Anlagen müssen die Eintragung innerhalb von einem Monat nach Inbetriebnahme vornehmen. Bei Bestandsanlagen gilt in der Regel eine Frist von zwei Jahren vom Januar 2019 an gerechnet.

Das MaStR finden Sie im Internet unter: www.marktstammdatenregister.de
Ein Infoflyer zum Download ist hier erhältlich: MaStR Flyer

 

 

 

 



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