29.04.2021
Vielleicht haben Sie selbst auch schon einen solchen Anruf erhalten: Eine sympathische Stimme bietet die Optimierung von Verträgen an. Meist geht es dabei um Versicherungen oder Energielieferungen wie Strom oder Gas. Es ist die Rede von verlockenden Einsparpotenzialen. Wer würde da nicht hellhörig werden und zumindest einmal zuhören?
„In den meisten Fällen geht es in diesen Gesprächen jedoch darum, persönliche Daten abzufragen“, klärt Rainer Mendel auf. Mendel ist Vertriebsleiter bei den Gemeindewerken Haar GmbH und hat seit vielen Jahren mit diesem Problem zu tun. „Mit diesen Daten werden dann Vertragsabschlüsse in die Wege geleitet. Und die sind rechtsgültig, selbst wenn der Angerufene gar nicht zugestimmt hat.“
Woran erkennt man einen unseriösen Anruf?
Ist die Rufnummer des Anrufers unterdrückt, ist das ein schlechtes Zeichen, denn so weiß man gar nicht, wer dran ist und kann den Anruf nicht zurückverfolgen. Ist die Rufnummer nicht unterdrückt, darf man schon vorsichtig werden, wenn sie aus einem entfernten Ort stammt, mit dem man sonst nie zu tun hatte.
Gut zu wissen ist auch, dass Call-Center-Mitarbeiter in Sachen Kommunikation gut geschult sind. Eine beliebte Taktik besteht darin, zunächst ein freundliches Gespräch aufzubauen. Gern werden auch harmlose Fragen gestellt, welche die meisten Menschen mit „ja“ beantworten. Solch eine Frage könnte zum Beispiel lauten: “Möchten Sie gern Geld oder Steuern sparen oder einen schönen Geldbetrag gewinnen?“ Hintergrund ist, dass man dann auf eine sogenannte Ja-Schiene kommt, innerlich aufgeschlossen ist und auch Folgefragen viel eher mit „ja“ beantwortet. Die Folgefrage könnte dann lauten: „Dürfte ich Ihnen ganz kurz unser Angebot vorstellen?“ Wenn Sie jetzt erneut zustimmen, werden Sie wohlmöglich nach persönlichen Daten gefragt. Und sind automatisch geneigt, diese auch preiszugeben.
Keine persönlichen Daten preisgeben
„Sobald Sie einem Werbeanrufer auch nur Ihren Zählerstand, die Zählernummer oder Ihren Verbrauch mitteilen, können Sie auch ohne aus-drückliches Einverständnis umgemeldet werden“, so Mendel. „Das böse Erwachen kommt dann, wenn die Vertragsbestätigung per Post im Briefkasten landet und die Betroffenen die genauen Vertragsklauseln lesen. Dann kommen viele zu uns und bitten um Unterstützung, um den Vertragsabschluss rückgängig zu machen.“
Die gute Nachricht: In dem Moment, wo eine schriftliche Widerrufsbelehrung per Post zugeht, beginnt eine vierzehntätige Widerrufsfrist. Wer die einhält, kann den Vertrag noch vor Inkrafttreten beenden.
Ältere Menschen oft betroffen
Soweit die Theorie. „Die Praxis sieht allerdings so aus, dass oftmals ältere Menschen von ungewollten Vertragsabschlüssen betroffen sind“, berichtet Rainer Mendel. „Und die fühlen sich dazu verpflichtet, eine eingegangene Verbindlichkeit auch einzuhalten. Völlig zu Unrecht übrigens: Einen Vertrag, der auf unredliche Art und Weise zustande kommt, muss man keinesfalls erfüllen. Denn dann ist der Tatbestand der Nötigung erfüllt.“
Am besten ist es auf jeden Fall, Vorsicht walten zu lassen und am Telefon weder Verträge abzuschließen noch persönliche Daten herauszugeben. Wer Fragen hat oder selbst betroffen ist, kann sich unter der Rufnummer 089/ 456 991 819 an die Gemeindewerke Haar wenden.