Kann ich meinen Stromvertrag bei einem Umzug mitnehmen?
Ja, in der Regel können wir Sie auch an Ihrer neuen Adresse weiter mit Strom versorgen. Sollte dies ausnahmsweise nicht möglich sein, informieren wir Sie rechtzeitig.
Muss ich meinen Umzug dem Stromversorger melden?
Ja, unbedingt. Ohne Ihre Mitteilung bleibt der Vertrag an Ihrer alten Adresse aktiv, und Sie tragen weiterhin die Kosten für den dortigen Stromverbrauch.
Wann sollte ich meinen Umzug melden?
Bitte informieren Sie uns spätestens 14 Tage vor Ihrem Umzug. Ab dem 6. Juni 2025 verhindert die neue gesetzliche Regelung des „24h-Lieferantenwechsels“ rückwirkende Umzugsmeldungen.
Gilt für alle Stromkunden automatisch eine 24-Stunden-Kündigungsfrist?
Nein, der „24h-Lieferantenwechsel“ bezieht sich ausschließlich auf die technische Bearbeitungszeit einer Kündigung, nicht auf die Kündigungsfrist selbst.
Was passiert, wenn ich meinen Umzug nicht melde?
Ihr Vertrag bleibt an der alten Adresse bestehen, und Sie sind weiterhin für den dortigen Stromverbrauch zahlungspflichtig.
Wie kann ich meinen Umzug melden?
Sie erreichen uns telefonisch, per
Welche Angaben benötigen Sie für die Umzugsmeldung?
Bitte teilen Sie uns Folgendes mit: Ihren Namen, Kundennummer, alte und neue Adresse sowie das Umzugsdatum. Außerdem Ihre Zählernummern, die Marktlokations-ID (beides in der Jahresrechnung zu finden), die Zählerstände und das Ablesedatum. Oder nutzen Sie einfach unsere Online-Formulare für die Auszugsmeldung und Einzugsmeldung.
Kann ich meinen Stromvertrag rückwirkend abmelden?
Nein, aufgrund der neuen „24h-Lieferantenwechsel“-Regelung sind ab dem 6. Juni 2025 nachträgliche Abmeldungen nicht mehr möglich. Bitte melden Sie Ihren Umzug spätestens 14 Tage vorher.
Was muss ich tun, wenn ich neu einziehe und noch keinen Stromvertrag habe?
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Wir versorgen Sie gerne mit Strom und beraten Sie zu unseren attraktiven Tarifen.
Unser Kundenservice ist unter der Rufnummer 089 456 991 819 gern für Sie da!