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EEG-Umlage auf Strompreis entfällt ab 1. Juli 2022

EEG-Umlage auf Strompreis entfällt ab 1. Juli 2022

28.06.2022

Wie vom Gesetzgeber beschlossen, fällt zum 1. Juli 2022 die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (kurz: EEG-Umlage) auf den Strompreis weg.

Damit will die Bundesregierung die Stromkunden wegen der stark gestiegenen Strompreise entlasten. Voraussetzung dafür ist, dass die Stromversorger diese Entlastung in vollem Umfang an die Stromkunden weitergeben.

"Wir werden unseren Strompreis wie gefordert ab 1. Juli 2022 senken", bestätigt Rainer Mendel, Vertriebsleiter der Gemeindewerke Haar GmbH. Damit sinkt für jeden Endkunden der Strompreis automatisch um die Höhe der EEG-Umlage von derzeit 4,43 (brutto) Cent je Kilowattstunde“.

Da es sich bei der Senkung um eine gesetzliche Abgabe handelt, müssen Endkunden nicht gesondert per Post oder öffentliche Bekanntmachung informiert werden. Die Kostensenkung wird automatisch auf der Jahresendabrechnung für Strom auftauchen.

Die EEG-Umlage wurde im Jahr 2000 eingeführt, um die Kosten der Energiewende zu finanzieren. Diese Kosten wurden auf alle Stromkunden aufgeteilt und automatisch über den Strompreis erhoben. Ausgenommen waren hiervon lediglich stromintensive Industriebetriebe. Die Abschaffung der EEG-Umlage wurde dieses Jahr per Abstimmung im Bundestag beschlossen, um die Haushalte von den stark gestiegenen Energiepreisen zu entlasten.

Experten rechnen allerdings nicht mit einem spürbaren Einspareffekt. Dazu seien die Preise für fossile Energieträger zu explosionsartig angestiegen. Das setzt unweigerlich auch die Preise von Strom, Gas und Kraftstoffen unter Druck setzt, was letztendlich bei den Verbrauchern ankommen wird. Der Wegfall der EEG-Umlage kann diesen Effekt höchstens leicht dämpfen, nicht jedoch komplett abfedern.


 

 


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