18.08.2022
Mit der zunehmenden Drosselung der Erdgasexporte seitens Russland hat sich die Situation auf den Energiemärkten stetig angespannt und zu massiven Preissteigerungen geführt.
Um die zentralen Marktakteure zu stabilisieren und die Versorgungssicherheit auch weiterhin zu gewährleisten hat die Bundesregierung ab Oktober 2022 mit der Gasbeschaffungsumlage und Gasspeicherumlage zwei neue Umlagen beschlossen. Durch diese Umlagen ist es den Gemeindewerken Haar GmbH leider nicht möglich, die Gaspreise zu halten.
Zu den Umlagen im Einzelnen:
Am 9. August 2022 ist die Gaspreisanpassungsverordnung (GasPrAnpV) nach §26 Energiesicherungsgesetz (EnSiG) in Kraft getreten. Diese sieht eine Gasbeschaffungsumlage vor, die ab Oktober 2022 erhoben werden soll. Sie verteilt die Mehrkosten der Erdgasimporteure für die Gasnachbeschaffung aufgrund ausgefallener russischer Liefermengen gleichmäßig auf alle in Deutschland verkauften Erdgasmengen. Ziel der Umlage ist somit die Sicherung und Stabilisierung der deutschen Energiewirtschaft. Die Höhe der Gasbeschaffungsumlage wird von der Trading Hub Europe GmbH (THE), dem derzeitigen Marktverantwortlichen, unter www.tradinghub.eu veröffentlicht. Ab dem 1.10.2022 beträgt die Umlage zunächst 2,419 ct/kWh (netto) – vorbehaltlich künftiger Anpassungen.
Zusätzlich tritt zum 1. Oktober 2022 die Gasspeicherumlage in Kraft. Diese Umlage soll Kosten ersetzen, die der Firma THE zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit entstehen. Die Höhe der Umlage beträgt 0,059 ct/kWh netto. Sie gilt ab dem 01.10.2022 – vorbehaltlich künftiger Anpassungen.
Bereits bestehende Umlagen sind die SLP/RLM-Bilanzierungsumlagen. Mit diesen wird unter anderem die Beschaffung von Regelenergie finanziert, um die Systemstabilität im Netz aufrecht zu erhalten. Die Umlagen sind Bestandteil des Arbeitspreises des zwischen Versorger und Kunden bestehenden Erdgasliefervertrages.
Sie werden jährlich zum 01.10. angepasst und sechs Wochen vor Beginn des jeweiligen Geltungszeitraums im Internet (derzeit unter www.tradinghub.eu) veröffentlicht. Die SLP-Umlage (für Haushaltskunden) beträgt 0,57 ct/ kWh netto, die RLM-Umlage (für Sondervertragskunden) beträgt 0,39 ct/kWh netto. Beide Umlagen gelten ab dem 01.10.2022 – vorbehaltlich künftiger Anpassungen. Diese Umlagen werden von den Gemeindewerken Haar weiterberechnet.
Die Summe der Umlagen beträgt für Haushaltskunden: 3,048 ct/kWh (netto)
Die Höhe des Grundpreises bleibt unverändert.
Alte und neue Preise in der Übersicht
Gasprodukte:
alter Preis (ct/kWh) |
neuer Preis (ct/kWh) |
Grundpreis (Euro/Jahr) |
|
GAS eco | 6,16 | 9,21 | 117,00 |
ÖkoGAS | 6,51 | 9,56 | 117,00 |
GAS eco Region | 6,16 | 9,21 | 117,00 |
ÖkoGAS Region | 6,51 | 9,56 | 117,00 |
Allgemeine Preise der Grundversorgung für Haushaltskunden:
alter Preis (ct/kWh) |
neuer Preis (ct/kWh) |
Grundpreis (Euro/Jahr) |
|
0 - 923 kWh Kleinverbrauchstarif |
9,10 | 12,15 | 47,00 |
924 - 10.000 kWh Grundpreistarif |
7,15 | 10,20 | 65,00 |
10.001 - 103.000 kWh Vollversorgungstarif (I) |
6,79 | 9,84 | 101,00 |
Hinweis: Alle Preisangaben sind Nettopreise. Die Höhe der Umsatzsteuer ist derzeit noch unklar.
Aufgrund dieser Preisänderung können Kunden ihren Vertrag ohne Einhaltung einer Frist bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen. Fragen beantworten wir Ihnen gern unter der Tel. 089 456 991 819 oder der E-Mail