10.11.2022
Der Energiemarkt erlebt derzeit turbulente Zeiten. Zeiten, in denen auch bei Kunden viele Unsicherheiten und Fragen auftauchen. Im Folgenden möchten wir die wichtigsten Fragen vorwegnehmen und für Sie beantworten.
Warum steigen die Energiepreise?
Die Beschaffungspreise an der Börse sind sowohl für Gas als auch für Strom bereits vor der Ukrainekrise stark angestiegen – zum Teil haben sie sich vervielfacht. Hinzu kommen beim Erdgas höhere Netzentgelte sowie Mehrkosten durch die Bilanzierungsumlage und die neu eingeführte Speicherumlage. So mussten wir die Gaspreise und die Strompreise für unsere Kunden zum 1. Januar 2023 deutlich anheben. Zwar hat die Bundesregierung die Umsatzsteuer auf Erdgas von 19 Prozent auf 7 Prozent abgesenkt und auch der CO2-Preis bleibt gleich, dennoch ergeben sich für die Haushalte eine deutliche Preissteigerung.
Wie wirken sich die höheren Preise auf die Abschlagszahlungen aus?
Die Höhe der Abschlagszahlungen wird von uns automatisch angepasst. Das bedeutet, dass Gaskunden ab dem 1. Oktober 2022 und Stromkunden ab dem 1. Januar 2023 mit höheren Abschlagszahlungen rechnen müssen. Die Höhe ist an die neue Preissituation angepasst und schützt vor hohen Nachzahlungen bei den Jahresendrechnungen.
Sind die Angaben in den Preisanpassungsschreiben der Gemeindewerke Haar aktuell?
Bitte beachten Sie, dass wir uns bei Preisanpassungsschreiben für Erdgas und Strom an gesetzliche Informationsfristen halten müssen. Die Preisauswirkungen der Maßnahmen für die Gaspreisbremse und die Strompreisbremse konnten wir daher in diesen Schreiben (Erdgas vom 11.10.2022 und Strom vom 08.11.2022) noch nicht berücksichtigen.
Was ist, wenn Kunden durch die Höhe der neuen Abschlagszahlungen in finanzielle Schwierigkeiten kommen?
Bereits im Sommer haben alle Kunden eine Energiepauschale von 300 Euro ausgezahlt bekommen. Zusätzlich hat die Bundesregierung eine Gaspreisbremse und eine Strompreisbremse beschlossen. Die Umsetzung steht derzeit noch aus, wird von uns als Energieversorger jedoch zügig weitergegeben, sobald rechtskräftige Beschlüsse vorliegen. Wir raten allen Kunden, die Umsetzung dieser Maßnahmen zunächst abzuwarten.
Sollten Kunden ihre Abschlagszahlungen auch nach der Umsetzung dieser Maßnahmen nicht leisten können, raten wir dazu, sich zeitnah mit unserem Kundenservice sowie den örtlichen Beratungsstellen (Sozialamt der Gemeinde Haar) in Verbindung zu setzen.
Ab wann kommt die Gaspreisbremse und wie wird sie umgesetzt?
Soweit bisher bekannt, soll die Gaspreisbremse in zwei Stufen umgesetzt werden: Bereits im Dezember 2022 soll es eine Soforthilfe für Privathaushalte geben, die mit Erdgas oder Fernwärme heizen. Sie sollen im Dezember keine Abschlagszahlungen leisten müssen. Diese wird vom Staat erstattet.
Die der Höhe Erstattung richtet sich jedoch nicht nach dem tatsächlichen Verbrauch im Dezember, sondern beträgt 1/12 des Jahresverbrauchs (auf Basis von September 2022).
Wichtig: Da die monatlichen Abschläge bei den Gemeindewerken jeweils 1/11 der Jahresgesamtkosten betragen, ergibt sich für den Dezember 2022 keine komplette Erstattung des Abschlags, jedoch eine deutlich geringere Abschlagshöhe. Die Differenz wird mit der kommenden Jahresrechnung ausgeglichen.
In der zweiten Stufe soll es ab 1. März 2023 eine Gaspreisbremse geben. Dabei soll der Gaspreis für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs auf 12 Cent (brutto) je Kilowattstunde gedeckelt werden. Der darüber liegende Verbrauch wird nach aktuell gültigen Preisen berechnet. Bei Fernwärmekunden liegt der Preisdeckel bei 9,5 Cent (brutto) je Kilowattstunde.
Die Einführung der Gaspreisbremse ist für den 1. März 2023 geplant und soll voraussichtlich bis zum April 2024 laufen. Es soll jedoch eine Berechnung der Rückerstattung schon zum 1. Februar 2023 stattfinden.
Was ist, wenn der Jahresverbrauch durch Sparmaßnahmen weniger als 80 Prozent Gas im Vergleich zum Vorjahr beträgt?
Generell gilt: Je weniger Gas Kunden verbrauchen, desto mehr sparen sie – auch mit der Gaspreisbremse. Wer weniger Gas verbraucht als 80 Prozent des Vorjahres, erhält den Ausgleich zu den 12 Cent je Kilowattstunde auf seinen Gaspreis auf den kompletten Verbrauch ausgezahlt.
Wann kommt die Strompreisbremse und wie wird sie umgesetzt?
Die Strompreisbremse soll zum 1. Januar 2023 gelten. Damit soll der Strompreis bei 40 Cent (brutto) je Kilowattstunde gedeckelt werden. Auch hier gilt die Preisdeckelung auf einen Verbrauch von 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Der darüber liegende Verbrauch wird mit dem aktuell gültigen Tarif abgerechnet.
Gibt es eine akute Blackout-Gefahr?
Die Experten der großen Übertragungsnetzbetreiber halten einen kompletten Blackout in Deutschland für den kommenden Winter für unwahrscheinlich. Möglich ist jedoch, dass es zu regionalen, kontrollierten Versorgungsunterbrechungen kommt.
Die Übertragungsnetzbetreiber besitzen die sehr komplexe Aufgabe, die Frequenz des Stromnetzes konstant auf 50 Hertz zu halten. Diese Netzstabilität ist wichtig, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
Kritisch wäre, wenn es in einem sehr kalten Winter zu einer Versorgungsunterdeckung kommt. Das könnte durch eine Gasmangellage, Kraftwerkskapazitäten in Europa oder eine angespannte Lage auf dem Energiemarkt verursacht werden. In dem Fall könnten gezielte Lastabschaltungen nötig sein, um den Netzstabilität zu gewährleisten. Diese Abschaltungen erfolgen jedoch nur vorübergehend und diskriminierungsfrei, also ohne, dass zwischen der Art der Stromabnehmer unterschieden wird. Sobald durch Ersatzkraftwerke die Unterdeckung behoben ist, wird die Abschaltung wieder beendet werden.
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Weitere Informationen und Links
Tipps der Bundesregierung zum Energiesparen
Zum Download: Flyer "Sparen, was geht"