17.11.2022
Als Erdgaslieferant informieren wir unsere Kunden über die Umsetzung des von der Regierung beschlossenen Gesetzes zur Soforthilfe für Gas- und Wärmekunden (§ 2 Abs. 4 Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz - kurz: ESWG).
Allgemeine Infos zur Soforthilfe
Die Bundesregierung wird Bürgerinnen und Bürger sowie kleinere und mittlere Gewerbebetriebe von den hohen Energiekosten entlasten. Dazu hat sie für den Monat Dezember eine Einmalzahlung für Erdgas- und Wärmekunden vorgesehen.
- Alle Erdgas-Haushaltskunden der Gemeindewerke Haar GmbH erhalten die einmalige finanzielle Dezember-Soforthilfe, dazu müssen sie keinen Antrag stellen.
- Die Finanzierung der Soforthilfe wird aus den Mitteln des Bundes finanziert.
- Sie erhalten die Soforthilfe im Dezember 2022.
- Die Höhe der Soforthilfe entspricht in etwa der Höhe Ihres monatlichen Abschlags, wie er Ihnen mit der Rechnung vom Oktober 2022 mitgeteilt wurde (s. Bsp. unten).
Höhe der Soforthilfe
Die Höhe der Soforthilfe für den Dezember 2022 entspricht in etwa der Höhe Ihres Abschlags, fällt jedoch etwas geringer aus. Der Grund: Die Berechnung der Soforthilfe geschieht anders, als die Berechnung der Abschlagszahlungen.
Beispiel:
Ihre Jahresrechnung für Gas 2022 beträgt 1.200 Euro.
Ihr Monatsabschlag bei uns beträgt 1/11tel des Jahresbetrags: 109,09 Euro
Die Höhe der Soforthilfe beträgt 1/12tel des Jahresbetrags: 100,00 Euro
Differenz (Ausgleich durch kommende Jahresrechnung): 9,09 Euro
Die Umsetzung sieht vor, dass Sie keine Abschlagszahlung für Dezember leisten.
Da diese jedoch höher ist als die Soforthilfe, wird die Differenz (in diesem Fall 9,09 Euro) mit der nächsten Jahresrechnung ausgeglichen. Diese Vorgehensweise ist vom Gesetzgeber so vorgesehen.
Für Kunden, die per Barzahlung, Überweisung oder Dauerauftrag zahlen
Falls Sie bar, per Überweisung oder Dauerauftrag zahlen, können Sie die Zahlung für den Dezember 2022 aussetzen.
Für Kunden, die per SEPA-Lastschriftverfahren zahlen
Falls wir den Abschlag per SEPA-Lastschriftverfahren einziehen, setzen wir die Abbuchung für den Dezember aus.
Versehentliche Zahlungen
Falls Sie den Dezember-Abschlag dennoch versehentlich gezahlt haben, werden wir diese Überzahlung mit der nächsten Jahresrechnung im September 2023 ausgleichen. Eine frühere Rücküberweisung erfolgt nicht (gemäß EWSG §3 Abs. 2 Satz 2).
Für Mieter, die über Wohnungs- und Hausverwaltungen abrechnen
Falls Ihre Heizkosten über eine Wohnungsverwaltung abgerechnet werden, übernimmt diese die Umsetzung der Soforthilfe.
Was ist zu tun, wenn der vom Versorger angenommene Verbrauch aus Kundensicht zu niedrig ist?
Da der Verbrauch nicht mit einem vertretbaren Aufwand stichtagsgenau für alle Kunden abgelesen werden kann, hat der Gesetzgeber die sogenannte Prognoselösung festgeschrieben. Diese Lösung gilt sowohl für Kunden als auch für Lieferanten und ist für beide verpflichtend.
Welcher Wert wird wird angenommen, wenn
- es keinen Vorjahres-Gasverbrauch gibt, etwa wegen Auszugs aus dem Elternhaus oder Wechsel der Heizung von Öl auf Gas?
- ich nach September in eine größere oder kleinere Wohnung gezogen bin oder sich mein Verbrauch anderweitig ändert, zum Beispiel durch den Auszug der Kinder?
- wenn ich zwischenzeitlich den Versorger gewechselt habe und mein neuer Versorger keine Jahresverbrauche von mir ermitteln kann
In allen drei Beispielfällen müssen wir als Ihr Gaslieferant ein Zwölftel des uns vom zuständigen Netzbetreiber mitgeteilten und nach gesetzlichen Vorgaben prognostizierten Jahresverbrauchs der Entnahmestelle ansetzen.
Möglichkeiten der Energieeinsparung
Die Soforthilfe dient dazu, die finanzielle Belastung durch die höheren Gas- und Wärmekosten abzudämpfen. Eine gute Möglichkeit zur Heizkosteneinsparung besteht in der Reduzierung der Raumtemperatur: Schon die Absenkung der Temperatur um nur 1 °C reduziert Ihre Jahresheizkosten um etwa 6 Prozent.
Wie wird die Umsetzung finanziert?
Für die Gemeindewerke Haar bedeutet die Dezemberentlastung einen erheblichen Aufwand, denn die Zahlungsläufe müssen angepasst werden. Die Entlastungszahlungen aus Bundesfinanzmitteln müssen wir zunächst bei dem von der Bundesregierung beauftragten Unternehmen PwC beantragen. Die Auszahlung der Anträge erfolgt nach einer weiteren Prüfung durch die KfW-Bank.
Bereits jetzt ist aber absehbar, dass nicht alle Energieversorger rechtzeitig zum 1. Dezember 2022 die zur Weitergabe an ihre Kunden gedachten staatlichen Entlastungszahlungen von der KfW auf dem eigenen Geschäftskonto haben werden. Trotzdem werden die Gemeindewerke Haar ihre gesetzlichen Entlastungspflichten für die Kunden erbringen.
Ende
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