Haar, den 31.01.2023
Das am 15. Dezember 2022 verabschiedete Gesetz zu den Energiepreisbremsen ist in Kraft getreten und wird von nun an umgesetzt. Wir möchten Sie darüber informieren, wie die Anwendung für Sie als Kunden abläuft.
Über die Anwendung der Soforthilfen vom Dezember 2022 haben wir bereits informiert. Näheres können Sie hier nachlesen.
Wichtig: Die Umsetzung der Energiepreisbremse erfolgt automatisch – Sie selbst müssen dazu nichts tun.
STROMPREISBREMSE
Die Strompreisbremse wird ab Anfang März 2023 umgesetzt, wirkt jedoch rückwirkend ab Januar 2023. Die Höhe der Preisbremse liegt bei 40 Cent/kWh (Kilowattstunde) und wird für 80 Prozent Ihres Jahresverbrauchs* gewährt. Unsere Beispiele zeigen die Berechnung der Preisbremse für Privatkunden der Gemeindewerke.
*Ihr Jahresverbrauch wird im März automatisch vom Kundensystem kalkuliert und bezieht Prognosewerte ein. Der tatsächlich am Ende des Abrechnungszeitraum sich ergebende Jahresverbrauch kann davon abweichen.
Berechnung: Strom uno
Keine Preisbremse, da der Strompreis mit 39,58 Cent/kWh (brutto) unterhalb der Preisbremse liegt.
Berechnung: Strom uno Region
Der Arbeitspreis liegt bei 40,17 Ct/kWh (brutto). Die Entlastung beträgt 0,17 Ct/kWh
Beispiel: 2.000 kWh Jahresverbrauch
Entlastungskontingent bei 2.000 kWh/ Jahr * 80 % = 1.600 kWh
Ergebnis: 1.600 * 0,17 Ct = 2,72 Euro/Jahr = 0,25 Euro/ Monat*
* Berechnet auf 11 Abschläge im Jahr.
Umsetzung:
Durch die Preisbremse reduziert sich Ihr Monatsabschlag um 25 Cent. Im März wird rückwirkend für Januar bis März der 3-fache Betrag (also 75 Cent) vom Abschlag abgezogen. Ab April wird monatlich 25 Cent vom Abschlag abgezogen.
Sollten Sie einen Dauerauftrag haben und Ihren Monatsabschlag nicht selbst reduzieren, wird der Betrag mit der nächsten Jahresrechnung verrechnet.
Berechnung: Grundversorgung
Der Arbeitspreis liegt bei 40,91 Ct/kWh (brutto). Die Entlastung beträgt 0,91 Ct/kWh
Beispiel: 2.000 kWh Jahresverbrauch
Entlastungskontingent bei 2.000 kWh/ Jahr * 80 % = 1.600 kWh
Ergebnis: 1.600 * 0,91 Ct = 14,56 Euro/Jahr = 1,32 Euro/ Monat*
* Berechnet auf 11 Abschläge im Jahr.
Umsetzung:
Durch die Preisbremse reduziert sich Ihr Monatsabschlag um 1,32 Euro. Im März wird rückwirkend für Januar bis März der 3-fache Betrag (also 3,96 Euro) vom Abschlag abgezogen. Ab April wird monatlich 1,32 Euro vom Abschlag abgezogen.
Sollten Sie einen Dauerauftrag haben und Ihren Monatsabschlag nicht selbst reduzieren, wird der Betrag mit der nächsten Jahresrechnung verrechnet.
GASPREISBREMSE
Die Gaspreisbremse wird ab Anfang März 2023 umgesetzt, wirkt jedoch rückwirkend ab Januar 2023. Die Höhe der Preisbremse liegt bei 12 Cent/kWh (Kilowattstunde) und wird für 80 Prozent Ihres Jahresverbrauchs* gewährt. Unser Beispiel zeigt die Berechnung der Preisbremse für Privatkunden der Gemeindewerke.
*Ihr Jahresverbrauch wird im März automatisch vom Kundensystem kalkuliert und bezieht Prognosewerte ein. Der tatsächlich am Ende des Abrechnungszeitraum sich ergebende Jahresverbrauch kann davon abweichen.
Berechnung: Gas eco
Der Arbeitspreis liegt bei 13,04 Ct/kWh (brutto). Die Entlastung beträgt 1,04 Ct/kWh
Beispiel: 20.000 kWh Jahresverbrauch
Entlastungskontingent bei 20.000 kWh/ Jahr * 80 % = 16.000 kWh
Ergebnis: 16.000 * 1,04 Ct = 166,40 Euro/Jahr = 15,13 Euro/ Monat*
* Berechnet auf 11 Abschläge im Jahr.
Umsetzung:
Durch die Preisbremse reduziert sich Ihr Monatsabschlag um 15,13 Euro. Im März wird rückwirkend für Januar – März der 3-fache Betrag (also 45,39 Euro) vom Abschlag abgezogen. Ab April wird monatlich 15,13 Euro vom Abschlag abgezogen.
Sollten Sie einen Dauerauftrag haben und Ihren Monatsabschlag nicht selbst reduzieren, wird der Betrag mit der nächsten Jahresrechnung verrechnet.
ONLINE-TOOL: IHRE ERSPARNIS
Für die Berechnung Ihres persönlichen Entlastungsbetrages verwenden Sie einfach unser Online-Tool:
Bitte beachten Sie:
- Die Entlastungsangabe ist brutto, inklusive aller Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte.
- Für die Berechnung des Abschlags werden elf zu zahlende Abschläge pro Jahr angenommen.
- Der Referenzpreis beträgt 12 Cent/kWh für Gas und 40 Cent/kWh für Strom und gilt nur für 80 % des Jahresverbrauchs, der in 2022 prognostiziert wurde.
- Die Angabe der Ergebnisse ist ohne Gewähr: Je nach Konstellation kann der tatsächlich zugrunde gelegte Jahresverbrauch von Ihren Eingaben im Energiepreisrechner abweichen.
Die errechneten Ergebnisse können nur als Beispielrechnungen und Orientierungshilfe dienen. Die Gemeindewerke Haar GmbH übernehmen keine Verantwortung für die Angaben des Energiepreisrechners.
Ende
{accordionfaq faqid=accordion1}
Preisbremsen-Infos in der Übersicht
Für detaillierte Informationen werfen Sie einen Blick auf folgende Grafik: