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Vorsicht bei Haustürgeschäften

Vorsicht bei Haustürgeschäften

Haar, den 06. Juni 2024

Seit einigen Jahren häuft sich auch bei Verträgen für Strom und Gas vermehrt folgende Situation: Vertreter tauchen unerwartet an Ihrer Haustür auf und wollen Ihnen angeblich preisgünstigere Angebote unterbreiten.

Einige Vertreter, die damit ihr Geld verdienen, gehen geschickt, zum Teil leider auch betrügerisch vor. Betroffene Verbraucher berichteten teilweise von

  • Täuschungen über das werbende Unternehmen. Werber gaben sich in einigen Fällen fälschlicher Weise als Vertreter der Stadtwerke/ dem derzeitigen Energieversorger aus, um sie in ein Verkaufsgespräch zu verwickeln.
  • erfundenen Vorwänden, um in die Wohnung/ Haus zu gelangen.
  • untergeschobenen Vertragsunterlagen, die unter einem ganz anderen Vorwand unterzeichnet werden sollten, beispielsweise um den Vertreterbesuch zu bestätigen.
  • gezielter Druckausübung durch erfundene Geschichten - bspw.: das komplette Mietshaus werde angeblich auf einen neuen Anbieter umgestellt. Nun müsse der neue Vertrag schnell unterschrieben werden, damit der Strom nicht abgestellt wird.

Schnelle Unterschrift - langer Ärger

Haustürgeschäfte sind zwar grundsätzlich nicht verboten, können für Verbraucher jedoch viel Ärger mit sich bringen und unzulässig sein, wenn der Werber in der oben beschriebenen Weise vorgeht. Hauptproblem ist häufig, dass Kunden überrumpelt werden und ggf. überteuerte Verträge abschließen, ohne dies eigentlich zu wollen.

Gerade bei komplexen, in der Regel laufzeitgebundenen Verträgen für Strom und Gas sollten Angebote stets gründlich und in Ruhe überprüft und ggf. Alternativen ausgelotet werden.

Nützliche Tipps zum richtigen Umgang mit unerwünschten Haustürbesuchen

Es klingelt an der Tür…

  • Bleiben Sie ruhig und freundlich! Lassen Sie sich nicht durch einstudierte Texte oder Vorwände aus der Ruhe bringen!!
  • Lassen Sie den Vertreter nicht in die Wohnung/ Haus eintreten, sondern bleiben Sie an der Tür stehen. Selbst bei widrigen Wetterbedingungen.
  • Fragen Sie den Vertreter an der Haustür immer nach einem Dienstausweis. Handelt es sich wirklich um einen Mitarbeiter des von diesem angegebenen Unternehmens, ist ein Dienstausweis ohne Probleme vorzeigbar.
  • Kann sich der Vertreter ausweisen, lassen Sie ihn trotzdem nicht in Ihre Wohnung/ Haus. Bleiben Sie an der Tür stehen!
  • Sind Sie unsicher, ob der Werber tatsächlich für das angegebene Unternehmen tätig ist, lassen Sie sich den Haustürvertreterbesuch telefonisch bestätigen.
  • Versuchen Sie, sich Namen und Unternehmen des Vertreters zu merken und notieren Sie diese nach Möglichkeit. Diese Informationen sind sehr wichtig für die ggf. erforderliche rechtliche Verfolgung der Hintermänner.
  • Sollte der Vertreter aggressiv werden oder Sie bedrohen, beenden Sie das Gespräch unverzüglich und schließen Sie die Tür. Informieren Sie ggf. die Polizei!

Wichtig ist ...

  • Geben Sie niemals persönlichen Daten heraus, wenn Sie keinen Vertragswechsel wünschen! Dies gilt insbesondere für Ihren durchschnittlichen Strom- oder Gas-Jahresverbrauch, die Zählernummer, die Kunden-/Vertragsnummer oder Ihre Bankdaten.
  • Sobald ein Unberechtigter Ihre persönlichen Daten wie Name, Kunden- oder Zählernummer kennt, besteht die Gefahr, dass er Sie ohne Ihre Zustimmung beim bisherigen Versorger abmeldet.
  • Gewähren Sie dem Vertreter keinen Zugang zum Strom- oder Gaszähler! Häufig versuchen Vertreter durch einen Vorwand zu den Zählern zu gelangen, um so ohne Ihr Wissen alle erforderlichen Daten aufzunehmen.
  • Unterschreiben Sie nichts - auch keine unscheinbaren Unterlagen! – bevor Sie diese in Ruhe gesichtet haben.
  • Beenden Sie – gerade bei Unsicherheiten - ruhig und freundlich das Gespräch und schließen Sie die Tür.

Nach dem ggf. unlauteren Haustürbesuch…

  • Kontaktieren Sie Ihren aktuellen Energieversorger und berichten Sie ihm detailliert von den Geschehnissen.
  • Haben Sie dennoch vertrauliche Daten an den Vertreter herausgeben bzw. konnte der Vertreter anderweitig an diese gelangen und flattert Ihnen nun ein ungewollter Energievertrag ins Haus, steht Ihnen ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Dies gilt natürlich auch, wenn Sie bewusst und gewollt einen Energielieferungsvertrag abgeschlossen haben und dies im Nachhinein bereuen.

Wussten Sie schon?
Sie können unerwünschte Haustürvertreterbesuche vermeiden, wenn Sie mit einem gut sichtbaren Hinweis an der Klingel/der Haustür darauf hinweisen, dass Sie keine unbestellten Vertreterbesuche zu Werbezwecken wünschen.


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