22. August 2024 | Seit einigen Wochen mehren sich bei den Gemeindewerken Haar erneut Anfragen besorgter Bürgerinnen und Bürgern aus Haar, weil sie fragwürdige Haustürbesuche oder Anrufe erhalten haben.
Die Vertreter geben sich dabei als Mitarbeiter der Gemeindewerke aus und behaupten, die Zählernummern überprüfen zu müssen. Die Gemeindewerke Haar weisen darauf hin, dass sie keine unbegründeten Haustürbesuche vornehmen. Zudem sind dem Versorger die Zählernummern der Kunden bekannt und müssen nicht überprüft werden. Die Gemeindewerke warnen eindringlich davor, persönliche Daten preiszugeben. Auch bestehende Energielieferverträge sollten nicht vorgezeigt werden, denn häufig folgt der Aktion ein verdeckter Vertragsabschluss, über den nicht ordnungsgemäß informiert wird. Die Betroffenen merken erst davon, wenn die Bestätigung über den neuen Energieliefervertrag im Briefkasten landet.
Der Gesetzgeber hat solchen Haustür- oder Telefongeschäften einen gesetzlichen Riegel vorgeschoben. So muss jeder neue Vertragsabschluss in Textform erfolgen. Mündliche Vertragsabschlüsse sind nicht gültig. Zusammen mit dem Vertragstext, der übrigens auch per E-Mail, Fax oder SMS zugestellt werden darf, müssen Verbraucher eine Widerrufsbelehrung erhalten. Mit Eingang dieser Widerrufsvorlage läuft eine Frist von zwei Wochen, innerhalb derer man Verträge ohne Angaben von Gründen widerrufen kann. Hat man jedoch ein Vertragsangebot schriftlich bestätigt und die Frist des Widerrufs verstreichen lassen, dann ist der Vertrag auch bindend.
Informationen zu unerlaubten Haustürgeschäften und Musterschreiben zum Widerruf bieten die Verbraucherzentralen.