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Haarer STROM - mehr als nur Energie

Das Brot vom Bäcker nebenan, das Fleisch nur vom guten Biobauern. Und den Strom? Natürlich auch aus der Region. Unsere Gewinne bleiben in Haar und sorgen hier für ein gutes Lebensgefühl. Wir arbeiten mit Herzblut: für unsere Kunden, für unsere Heimat. Für unsere Zukunft.

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Gemeindewerke Haar GmbH
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Mo - Fr:    8:30 - 12:00 Uhr
Mi:         15:00 - 18:00 Uhr

Staatlich verursachte Kostenbestandteile

Der Strompreis setzt sich grundsätzlich aus verschiedenen Kostenbestandteilen zusammen:

  • Kosten für Strombeschaffung und Vertrieb
  • Regulierte Netzentgelte und Messstellenbetrieb
  • Umlagen, Abgaben und Steuern

Um die Zusammensetzung unseres Strompreises transparent zu machen, finden Sie hier eine Auflistung der steuerlichen Preisbestandteile.

Preise und Abgaben 2024

§19 Abs. 2 StromNEV 0,643 ct/kWh
§17 f Offshore-Haftungsumlage 0,656 ct/kWh
§18 Umlage Abschaltbare Lasten 0,0 ct/kWh
EEG-Umlage 0,0 ct/kWh
KWK-Aufschlag 0,275 ct/kWh
Konzessionsabgabe 1,320 ct/kWh
Stromsteuer 2,050 ct/kWh
Summe: 4,944 ct/kWh

 

 

 

 

 

 

 

 

Erläuterung der Kostenbestandteile

EEG-Umlage
Die EEG-Umlage (Erneuerbare-Energien-Gesetz) fördert die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien. Die daraus entstehenden Mehrbelastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.

Konzessionsabgabe
Entgelt an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen.

KWK-Umlage
Fördert die ressourcenschonende gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme. Die aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.

Netzentgelte
Entgelte für den Transport und die Verteilung der Energie sowie die damit verbundenen Dienstleistungen; bestimmte staatliche Abgaben werden mit den Netzentgelten erhoben.

Offshore-Haftungsumlage
Sichert Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz ab; die daraus entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.

Stromsteuer / Energiesteuer
Eine durch das Stromsteuergesetz / Energiesteuergesetz geregelte Steuer auf den Energieverbrauch.

Umlage Abschaltbare Lasten
Dient auf der Grundlage des § 13 Abs. 4a und 4b EnWG der Versorgungssicherheit durch die Förderung abschaltbarer Verbrauchseinrichtungen.

§ 19 StromNEV-Umlage
Finanziert die Entlastung bzw. Befreiung stromintensiver Unternehmen von Netzentgelten. Die aus der Strom-Netzentgeltverordnung (StromNEV) entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.

 

 

 


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