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Netzbereich der Gemeindewerke Haar

Als Netzbetreiber sind wir verantwortlich für das Strom- und Gasnetz in der Gemeinde Haar. Mit unserer Netzpflege sorgen für eine nachhaltige und zuverlässige Versorgung von rund 22.000 Einwohnern. Unser Stromnetzgebiet umfasst das Gemeindegebiet von Haar mit den Ortsteilen Gronsdorf, Salmdorf und Ottendichl.

Kontakt Netzbereich

Bei Fragen, wenden Sie sich bitte an unsere Zentrale.

Wir verbinden Sie gern mit dem zuständigen Ansprechpartner:

Gemeindewerke Haar GmbH
Blumenstraße 3
85540 Haar
Tel. 089 456 991 60
Fax 089 456 991 71
E-Mail:  netze@haar24.com

Glossar. Begriffe der Energiewirtschaft

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§ 18 AbLaV-Umlage

Umlage zur Vorhaltung von Abschaltleistung nach der „Verordnung zu abschaltbaren Lasten“. Um die Stromversorgung in Zeiten von nicht ausreichenden Kraftwerkskapazitäten zu sichern, bieten große Industriebetriebe, wie z. B. Gießereien, an, ihre Leistungen abzuschalten. Sie erhalten darüber eine Vergütung, die auf den Strompreis umgelegt und somit an die Letztverbraucher weitergegeben wird.

§ 19 StromNEV-Umlage

Mit der § 19 StromNEV-Umlage wird die Entlastung bzw. Befreiung stromintensiver Unternehmen von Netzentgelten finanziert. Die aus diesen Entlastungen gemäß der Strom-Netzentgeltverordnung (StromNEV) entstehenden Kosten werden bundesweit an die Letztverbraucher weitergegeben.

Abgaben

Unter öffentlich-rechtlichen Abgaben sind Geldleistungen zu verstehen, die Bürger aufgrund von Rechtsvorschriften an den Staat bzw. Kommunen abführen müssen. Dabei werden Steuern von sonstigen Abgaben (Beiträgen, Gebühren, Zinsen, Sonderabgaben, Geldstrafen und Geldbußen usw.) unterschieden. Beispiel: Konzessionsabgabe.

Abrechnungsjahr

In der Regel erhält der Kunde einmal jährlich eine Rechnung. Der Zeitraum zwischen zwei Rechnungen wird Abrechnungszeitraum oder Abrechnungsjahr genannt. Da der Verbraucher vorab Abschläge auf den Rechnungsbetrag zahlt, spricht man von einer Abrechnung. Das Abrechnungsjahr wird vom Versorger festgelegt.

Abschlag

Abschlag ist die Bezeichnung für regelmäßige Zahlungen an den Energieversorger. Dieser Abschlag wird aus den aktuellen Preisen des Energieanbieters und dem Jahresverbrauch des Kunden errechnet. Die Abschlagszahlung erfolgt zumeist monatlich, alle zwei Monate, quartalsweise oder jährlich. Die Differenz aus den geleisteten Abschlagszahlungen und der Jahresabrechnung wird erstattet oder in Rechnung gestellt. Sowohl der Kunde als auch der Energieversorger haben das Recht, den Abschlag auf die erwartete Jahresrechnung anzupassen.

Abschlagsplan

Im Abschlagsplan werden die Modalitäten zur Abschlagszahlung wie Abschlagshöhe oder Fälligkeiten für den Kunden individuell festgelegt.

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Vorformulierte Klauseln für Standardverträge, die die Vertragsbedingungen zwischen Kunde und Lieferant regeln.

Arbeitspreis

Mit dem Arbeitspreis (häufig auch Verbrauchspreis genannt) werden die Kosten für den Verbrauch einer Kilowattstunde Strom oder Gas bezeichnet. Der Arbeitspreis wird immer in Cent pro Kilowattstunde angegeben und bildet gemeinsam mit dem pauschal berechneten Grundpreis den Strombzw. Gaspreis.

außerordentliche Kündigung

Für eine außerordentliche Kündigung ist ein wichtiger Grund erforderlich. Dieser liegt dann vor, wenn einer Vertragspartei die Fortsetzung des Schuldverhältnisses nicht zugemutet werden kann, und zwar nach einer objektiven Sichtweise. Nach der laufenden Rechtsprechung werden nur wenige Gründe als wichtig im Sinne einer außerordentlichen Kündigung akzeptiert.

AVBWasserV

Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser. Neben den ergänzenden Bedingungen dient sie der Grundlage für die Belieferung mit Wasser.

Bargeldzähler

Der Bargeldzähler ist eine besondere Form des Stromzählers. Er wird auch Vorkassezähler genannt und häufig als Chipkartenzähler ausgeführt. Energieversorgungsunternehmen können dem Kunden diesen Bargeldzähler anbieten, um den Aufbau von Geldschulden, Mahnungen und Sperrungen zu verhindern, da nur die bereits bezahlte Energiemenge abgegeben wird.

Bestabrechnung

Der Verbrauch des Kunden wird automatisch innerhalb der für ihn günstigsten Tarifstufe abgerechnet. Der Kunde kann so durch Energiesparen und somit Senkung des Erdgasverbrauchs die Kosten reduzieren.

Betriebszustand/ Betriebskubikmeter

Das Erdgas wird im sogenannten Betriebszustand geliefert und in Betriebskubikmeter vom Gaszähler gemessen. Der Betriebszustand wird von den örtlichen Gegebenheiten, wie Lage der Lieferstelle, Luftdruck oder Temperatur, beeinflusst. Um diese Einflüsse zu kompensieren, erfolgt die Abrechnung für alle Kunden auf der Grundlage des Normzustandes des Erdgases. Dazu muss der Betriebszustand des Erdgases auf den Normzustand umgerechnet werden. Die Umrechnung auf den Normzustand erfolgt über die Zustandszahl, in der Regel unverändert bleibt. Sie wird von dem Netzbetreiber festgelegt und ist abhängig von der durchschnittlichen Höhe des Netzgebietes, der Temperatur und dem Messdruck am Gaszähler.

BIC

Beim BIC (Bank Identifier Code) handelt es sich um eine von der SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication) festgelegte international gültige Bankleitzahl. Da der BIC von der SWIFT vergeben wird, bezeichnet man ihn oftmals auch als SWIFT-Code.

Bonitätsauskunft

Prüfung der Bonität eines Vertragspartners vor Vertragsabschluss. Bei einer negativen Auskunft kann der Energieversorger den Vertragbschluss verweigern.

Brennwert

Der Brennwert beschreibt den thermischen er Brennwert beschreibt den thermischen Energiegehalt eines Gases. Mit anderen Worten: Der Brennwert gibt an, wie viel Energie in dem Erdgas steckt. Durch das Umrechnen mit Hilfe des Brennwerts zahlt der Kunde nur für die Wärme(-energie), welche er tatsächlich erhalten hat - unabhängig von der Qualität des Erdgases.

Bundesnetzagentur (BNetzA)

Diese Behörde ist für den Wettbewerb auf den fünf Netzmärkten Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnverkehr verantwortlich. Im Bereich Elektrizität und Gas sind ihre wesentlichen Aufgaben die Kontrolle und Genehmigung der Netznutzungsentgelte sowie die Moderation von Schlichtungsverfahren zwischen Energieversorgern. Weiterhin hat der Kunde die Möglichkeit, sich bei der Bundesnetzagentur zu beschweren.

Chipkartenzähler

Siehe Bargeldzähler

Contracting

Neben der üblichen Lieferung von Erdgas oder Strom hat der Kunde die Möglichkeit, Dienstleistungsverträge über Wärme und Licht abzuschließen. In dem Grundpreis für diese Dienstleistung sind z. B. auch die Kosten für einen Gaskessel enthalten. Beim Contracting-Modell übernimmt der sogenannte Contractor Planung, Bau und Betrieb von Anlagen und bietet dem Kunden ein Rundum-Paket von Beratung, Garantieleistungen sowie modernster Technik. Der Nutzer zahlt dem Contractor für seine ersparten Investitionen ein Nutzungsentgelt.

Dauerdurchfluss

Die bisher als QN bekannte Nenngröße eines Wasserzählers wird durch den Dauerdurchfluss Q3 ersetzt, der auf dem Zähler angegeben wird. Beide Bezeichnungen sind in der Abrechnung aufgeführt.

Drehstrom

Drehstrom, auch Dreiphasenstrom oder rehstrom, auch Dreiphasenstrom oder umgangssprachlich Kraft- oder Starkstrom genannt, ist ein System aus drei gleich großen Wechselspannungen, die um je 120° phasenverschoben sind. Er stellt im Vergleich zum Wechselstrom eine höhere Leistung zur Verfügung und wird für den Anschluss größerer Maschinen und Geräte, wie z. B. Kochherde und Elektromotoren, genutzt.

EEG-Umlage

Mit der EEG-Umlage wird die Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien gesetzlich gefördert. Die aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) entstehenden Mehrbelastungen werden bundesweit an die Letztverbraucher weitergegeben. So ist die Finanzierung der Stromproduktion aus Erneuerbaren Energien gesichert, solange diese noch nicht zu marktfähigen Preisen erfolgen kann.

Einzählermessung

Bei Wärmespeicheranlagen wird zwischen der Zweizählermessung und der Einzählermessung unterschieden: In der Regel wird der Stromverbrauch von Wärmespeicheranlagen getrennt vom übrigen Stromverbrauch über einen gesonderten Zähler gemessen (Zweizählermessung). In seltenen Fällen wird der gesamte Stromverbrauch sowohl für den Haushalt als auch für die Speicherheizung über einen Doppeltarifzähler gemessen (Einzählermessung). Innerhalb der Freigabezeiten für die Wärmespeicheranlage läuft der Haushaltsstrom auch bei der Einzählermessung über das NT-Zählwerk, da keine separate Messung vorhanden ist. Für den Haushaltsstrom darf aber nicht der günstige Wärmespeichertarif verrechnet werden. Daher erfolgt hier eine Korrektur, indem man einen Anteil des NT-Verbrauchs rechnerisch zum HT-Verbrauch verlagert. Da dieser Anteil im Einzelfall nicht genau ermittelt werden kann, wird für die Korrektur ein statistischer Mittelwert genutzt. Dieser Anteil beträgt bei Wärmespeicheranlagen mit Tagnachladung 25 % und ohne Tagnachladung 15 % des HT-Verbrauchs. Der Gesamtverbrauch (HT + NT) bleibt trotz dieser „Umlagerung“ unverändert.

Elektro-Speicherheizung

Die elektrische Speicherheizung wird auch Nachtspeicherheizung oder Wärmespeicherofen genannt. Ihr Wärmespeicher wird in den Abendstunden durch elektrischen Strom aufgeheizt, der im Vergleich zum Normaltarif günstiger angeboten wird.

Energieausweis

Der Energieausweis ist ein Dokument, das ein Gebäude energetisch bewertet. Eigentümer von Wohngebäuden müssen deren Energiebedarf ausweisen, wenn sie neu vermieten oder verkaufen wollen. Bereits in Annoncen muss das Ergebnis des Energieausweises angegeben werden. Einem potenziellen Mieter oder Käufer muss der Energieausweis spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden.

Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G)

Das EDL-G dient im Wesentlichen der Umsetzung von europäischen Vorschriften in nationales Recht. Ziel der Richtlinie ist es, einen gemeinsamen Rahmen für die Förderung von Energieeffizienz in der Europäischen Union zu schaffen. Sie stellt das übergeordnete Ziel sicher, die Energieeffizienz der Europäischen Union um 20 Prozent bis 2020 zu steigern. Außerdem bereitet sie weitere Energieeffizienzverbesserungen für die Zeit danach vor.

Energieeffizienz

Energieeffizienz beschreibt den Energieverbrauch z. B. von elektrischen Haushaltsgeräten oder Gebäuden und wird in einer einheitlichen Bewertungsskala klassifiziert. Die Energieeffizienzklassen (A+++ bis G) geben an, ob vergleichsweise wenig oder viel Energie verbraucht wird, und dienen als transparente Verbraucherinformation.

Energiesteuer

Die Energiesteuer zählt zu den Verbrauchsteuern. Das Energiesteuerrecht umfasst dabei Regelungen u. a. zu Öl, Erdgas und Strom.

Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

Ein Ziel des EnWG ist gem. § 1 EnWG die "möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche" Versorgung der Allgemeinheit mit Strom und Gas. Weitere Ziele sind die "Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs" und die "Sicherung des zuverlässigen Betriebs von Energieversorgungsnetzen".

Entgelt für Ablesung

Die Entgelte für die Ablesung decken die Kosten des Netzbetreibers für Zählerablesungen. Diese müssen bei Standardzählern 1 Mal pro Jahr erfolgen.

Entgelt für Abrechnung

Die Entgelte für die Abrechnung beinhalten u. a. die Plausibilisierung und Kommunikation der Zählerstände sowie ggf. die Ersatzwertbildung.

Entgelt für Messstellenbetrieb

Die Entgelte für den Messstellenbetrieb umfassen die Kosten für Bereitstellung, Betrieb und Wartung der Messeinrichtung (Zähler).

Entgelt für Messung

Die Entgelte für die Messung umfassen die Kosten für die Erfassung der Energiedaten, Messdatenaufbereitung und -bereitstellung.

Erdgasqualität

In Deutschland wird grundsätzlich zwischen zwei Erdgasqualitäten unterschieden: L-Gas ("low") oder H-Gas ("high"). Diese unterscheiden sich je nach Herkunft in ihrer chemischen Zusammensetzung. Der Energiegehalt des Gases wird als Brennwert in Kilowattstunden pro Kubikmeter (kWh/m³) angegeben (H-Gas: ca. 11 kWh/m³, L-Gas: ca. 10 kWh/m³).

Erdgassteuer

Die Erdgassteuer ist eine Verbrauchssteuer und ist im Energiesteuergesetz geregelt. Wie bei der Stromsteuer wird ein bestimmter Betrag auf jede Kilowattstunde verbrauchter Energie erhoben, derzeit 0,55 Cent pro kWh (für Heizbedarf). Das Ziel der Erdgassteuer ist, energieeffiziente Technologien zu fördern und umweltbewusstes Handeln zu stärken.

Ergänzende Bedingungen

Energieversorger legen in den "Ergänzenden Bedingungen zur Grundversorgungsverordnung" die Einzellheiten über u. a. Ablesung, Abrechnung, Zahlungsmodalitäten oder Unterbrechung und Wiederherstellung der Versorgung fest.

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Als erneuerbare Energien werden Energieträger bezeichnet, die unerschöpflich zur Verfügung stehen oder sich verhältnismäßig schnell „erneuern". Erneuerbare Energien gelten, neben höherer Energieeffizienz, als wichtigste Säule einer nachhaltigen Energiepolitik und der Energiewende. Zu ihnen zählen Wasserkraft, Windenergie, Solarenergie, Erdwärme und nachwachsende Rohstoffe. Die Förderung dieser Energien wird in Deutschland durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt. Die entstehenden Mehrkosten werden bundesweit über die EEG-Umlage auf alle Stromverbraucher umgelegt.

Ersatzversorgung

Wenn der Energiebezug eines Letztverbrauchers nicht einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, springt der Grundversorger für die Energielieferung ein. Diese Art der Energielieferung wird als Ersatzversorgung bezeichnet. Dabei handelt es sich um eine gesetzlich angeordnete Notversorgung, wenn z. B. ein Energieversorger Insolvenz anmeldet oder ein geplanter Lieferantenwechsel nicht funktioniert hat. Siehe auch: Grundversorgung.

Exploration

Als Exploration bezeichnet man im Bergbau und der Geologie die Erschließung von unterirdischen Rohstoffvorkommen. Dazu gehören sowohl Öl, Erdgas und Kohle als auch Grundwasser.

fossile Energieträger

Fossile Energie wird aus Brennstoffen gewonnen, die in geologischer Vorzeit aus Abbauprodukten von toten Pflanzen und Tieren entstanden sind. Dazu gehören Braunkohle, Steinkohle, Torf, Erdgas und Erdöl. Der Energiegehalt der aufgeführten fossilen Brennstoffe basiert auf dem Kohlenstoffgehalt. Bei der Verbrennung mit Sauerstoff wird Energie in Form von Wärme und Kohlenstoffdioxid freigesetzt.

Freigabestunden

In Freigabestunden wird elektrische Energie für die Aufladung der Wärmespeicheranlagen bereitgestellt. Die Freigabestunden werden in der Regel bis zu 9 Stunden in der Nachtzeit und zusätzlich bis zu 2 Stunden in der Tageszeit für Anlagen mit Tagnachladung erteilt. Die Verteilung der Freigabestunden auf die angegebenen Zeiträume bestimmt der örtliche Netzbetreiber nach den jeweiligen Erfordernissen der Netzbelastung. Siehe auch: Elektro-Speicherheizung.

Gläubiger-Identifikationsnummer

Die Gläubiger-Identifikationsnummer ist eine kontounabhängige und eindeutige Kennzeichnung des Lastschriftgläubigers. Diese Nummer wurde für das SEPA-Lastschriftverfahren eingeführt und ist ein verpflichtendes Merkmal im SEPA-Mandat. Jeder Lastschrifteinzug wird durch die Gläubiger-Identifikationsnummer gekennzeichnet.

Grundpreis

Der Grundpreis bildet gemeinsam mit dem Arbeitspreis den Energiepreis. Mit ihm werden die verbrauchsunabhängigen Aufwendungen des Energieversorgers auf den Verbraucher umgelegt. Der Grundpreis wird zu einem Jahrespauschalpreis oder zu einem monatlichen Pauschalpreis angeboten.

Grundversorgung

Damit jeder Haushalt unabhängig von seinem Standort mit Strom oder Gas versorgt werden kann, muss es ein Energieunternehmen vor Ort geben, das als Grundversorger fungiert. Ziel ist es, dass alle Haushalte zu einem angemessenen Preis Strom und/oder Gas erhalten. Sofern ein Kunde erstmals nach einem Einzug Strom oder Gas verbraucht und sich nicht um einen Energievertrag gekümmert hat, wird automatisch nach den Preisen und Bedingungen der Grundversorgung beliefert. Rechtsgrundlage der Grundversorgung ist die Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) bzw. die Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV).

Grüner Stromlabel (GSL)

Grüner Strom Label e. V. (GSL) ist ein Verein zur Zertifizierung von Ökostrom und Biogas. Ziel der Zertifizierung ist, durch die Kennzeichnung empfehlenswerter Produkte für mehr Transparenz im Ökostrom- und Biogasmarkt zu sorgen und eine ökologische Energieversorgung zu fördern. GSL und das Siegel "Grünes Gas" sind die einzigen Gütesiegel in Deutschland, die von Umweltverbänden getragen werden.

Guthaben

In der Abrechnung werden die Abschlagszahlungen addiert und dem tatsächlichen Verbrauch gegenübergestellt. Hat der Kunde mehr gezahlt, als er verbraucht hat, ergibt sich ein Guthaben. In diesem Fall erhält er von dem Energieversorger Geld zurück. Hat er weniger gezahlt als verbraucht, ergibt sich eine Forderung, die er nachzahlen muss.

Gutschrift

Da die Rechnung des Kunden auf Abschlagszahlungen basiert, die sich am Verbrauch des vergangenen Jahres orientieren, kann es vorkommen, dass er zu viel gezahlt hat. Die Ursache für einen geringeren Verbrauch kann z. B. in einem längeren Urlaub oder sparsameren Geräten liegen. In diesem Fall ergibt sich für den Kunden eine Gutschrift, also ein Betrag, den der Energieversorger mit der nächsten Rechnung verrechnet. Das heißt, seine nächste Rechnung wird um diesen Betrag günstiger.

H-Gas

Siehe: Erdgasqualität Refer to: Quality of natural gas

HT

HT steht für den Hochtarif bei Stromdoppeltarifzählern. Der über das HT-Zählwerk gemessene HT-Verbrauch wird mit dem HT-Arbeitspreis berechnet und entspricht dem Zeitraum außerhalb der Freigabestunden für den Wärmestrom. Siehe auch: Einzählermessung, Zweizählermessung

Hausanschluss

Als Hausanschluss bezeichnet man die Verbindungsstelle zwischen Ver- bzw. Entsorgungsunternehmen und der Hausinstallation.

Haushaltskunde

Gem. § 3 Nr. 22 EnWG sind als Haushaltskunden solche Letztverbraucher zu bezeichnen, die Energie überwiegend für den Energieverbrauch entweder im Haushalt oder für berufliche, landwirtschaftliche bzw. gewerbliche Zwecke kaufen. Im letztgenannten Fall (gewerbliche Kunden) zählen Letztverbraucher allerdings nur dann zu Haushaltskunden, wenn ihr Jahresverbrauch 10.000 kWh nicht übersteigt.

IBAN

Die IBAN (englisch: International Bank Account Number, deutsch: internationale Bankkontonummer) ist eine internationale, standardisierte Bezeichnung für Bankkontonummern. Innerhalb Deutschlands reicht es, für eine SEPA-Lastschrift nur die IBAN anzugeben.

Informationsabrechnung

Viele Energieversorger bieten ihrem Kunden eine rein informatorische Abrechnung an. Mit einer Informationsabrechnung kann er unterjährig erfahren, ob z. B. seine bisher geleisteten Zahlungen mit den tatsächlichen Verbrauchskosten übereinstimmen und ob er ggf. ein Guthaben oder eine Nachzahlung erwartet. Für eine Informationsrechnung muss er einen aktuellen Zählerstand eingeben.

Jahresabrechnung

Am Ende jedes Abrechnungsjahres erhält jeder Verbraucher eine Jahresabrechnung für seinen Energie- und Wasserverbrauch. Ein Abrechnungsjahr kann vom Kalenderjahr abweichen. In der Jahresabrechnung werden geleistete Zahlungen (Abschläge) mit den tatsächlichen Verbräuchen und Preisen abgeglichen. Sollte es zu Abweichungen kommen, werden Guthaben ausgezahlt oder mit dem nächsten Abschlag verrechnet. Ebenso werden bei Mehrverbräuchen Forderungen fällig. In der Regel erhält der Kunde mit der Jahresabrechnung einen neuen Abschlagsplan für das nächste Abrechnungsjahr.

Jahresverbrauch

Der Jahresverbrauch ist die Menge an Energie, die von Geräten während eines definierten Zeitabschnitts - in diesem Fall innerhalb eines Jahres - umgesetzt wird. Der Arbeitspreis für den Jahresverbrauch für Strom, Erdgas oder Wärme wird in Cent je Kilowattstunde (ct/kWh) angegeben und ist Grundlage für die Jahresabrechnung.

Kilowattstunde (kWh)

Die Kilowattstunde (kWh) ist eine Maßeinheit für die Energie. 1 Kilowattstunde ist die Energie, die ein Gerät mit einer Leistung von einem Kilowatt in einer Stunde verbraucht oder produziert. In dieser Einheit werden vor allem Strom-, Gas- aber auch Heizwärmekosten abgerechnet.

Konzessionsabgabe

Entgelt, das ein Versorgungsunternehmen für die Nutzung der Straßen und Wege innerhalb einer Gemeinde für die Verlegung von Leitungen entrichten muss. Faktisch wirkt sich die Konzessionsabgabe als eine kommunale Steuer auf leitungsgebundene Energieträger aus.

Kraft-Wärme-Kopplung

Bei der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) werden in einem Kraftwerk gleichzeitig elektrischer Strom und Wärme gewonnen. Die primär erzeugte mechanische Energie wird unmittelbar in elektrische Energie umgewandelt. Die nutzbare Wärme wird für Heizzwecke (Nah- und Fernwärme) oder für Produktionsprozesse genutzt.

Kündigungsfrist

Die Kündigungsfrist ist die Zeitspanne zwischen Kündigungserklärung und der daraus resultierenden Vertragsbeendigung. Die Frist ermöglicht es den Vertragspartnern, sich auf die Vertragsbeendigung einzustellen und evtl. nach anderen Vertragspartnern zu suchen. Bei Energielieferverträgen können Kündigungsfristen unterschiedlich sein.

KWK-Aufschlag

Mit dem KWK-Aufschlag wird die ressourcenschonende gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme gesetzlich gefördert. Die aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G) entstehenden Belastungen werden bundesweit an die Letztverbraucher weitergegeben. Siehe: Kraft-Wärme- Kopplung.

L-Gas

Siehe: Erdgasqualität

Lastschrift

Die Lastschrift ist gewissermaßen die Umkehrung der Überweisung. Der Zahlungsempfänger gibt hier seiner Bank (1. Inkassostelle) den Auftrag, vom Konto des Zahlungspflichtigen bei dessen Bank (Zahlstelle) einen bestimmten Betrag abzubuchen. In Deutschland ist der SEPALastschrifteinzug weit verbreitet.

Leistungsempfänger

Ein Leistungsempfänger ist diejenige Person oder ein Unternehmen, das Leistungen wie z. B. Strom, Gas, Wärme oder Wasser von einem Energieversorger empfängt.

Lieferantenwechsel

Beim Lieferantenwechsel wechselt ein Endkunde zwischen zwei Energielieferanten. In Deutschland hat die Bundesnetzagentur hierzu einheitliche Geschäftsprozesse und Datenformate beschlossen.

Lieferbeginn

Der Lieferbeginn stellt in Energielieferverträgen den Beginn des Energiebezugs an einer Entnahmestelle dar.

Lieferstelle

Die Lieferstelle bezeichnet den Ort, an dem Energie oder Wasser abgenommen wird. Sie wird auch manchmal als Verbrauchsstelle bezeichnet.

Mahn- und Inkassokosten

Die Mahn- und Inkassokosten werden fällig, wenn ein Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nachkommt. Zunächst erhält der Kunde eine Mahnung inklusive einer Mahngebühr über einen ausstehenden Betrag. Die Höhe der Mahn- und Inkassokosten legt der Energieversorger in der Regel in seinen ergänzenden Bedingungen fest.

Mandatsreferenz

Die Mandatsreferenz ist das vom Zahlungsempfänger individuell vergebene Kennzeichen eines Mandats und ermöglicht in Verbindung mit der Gläubiger-Identifikationsnummer dessen eindeutige Identifizierung. Die Mandatsreferenz und die Gläubigernummer müssen bei jedem SEPALastschrifteinzug übergeben werden.

maschinelle Schätzung

Kann der Energie- oder Wasserzähler nicht abgelesen werden, so ist eine Schätzung des Verbrauchs zulässig. Auch wenn sich die Tarife ändern, sind die jahreszeitlichen Verbrauchsschwankungen angemessen zu berücksichtigen.

Mess- und Abrechnungspreis

Die Messeinrichtung ist generell Eigentum des örtlichen Netzbetreibers. Der Mess- und Abrechnungspreis ist ein Entgelt für die Bereitstellung der Messeinrichtung sowie die Erfassung, Verarbeitung und Weiterleitung der Verbrauchsdaten und wird mit den Netznutzungsentgelten veröffentlicht . In der Regel werden heute die Entgelte für Messung und Abrechnung getrennt ausgewiesen.

Mindestvertragslaufzeit

Als Mindestvertragslaufzeit wird die Dauer bezeichnet, die ein Vertrag mindestens gültig ist, bevor er gekündigt werden kann. Dabei ist eine frühere Kündigung durchaus möglich, aber sie wird dann erst mit dem Ablauf der Mindestvertragslaufzeit wirksam.

Nennspannung

In Europa beträgt der Nennwert der Netzwechselspannung 230 (Privathaushalte) bzw. 400 Volt (Drehstrom) im Normalbetrieb. Eine geringe Abweichung ist immer möglich und wird von den meisten Geräten problemlos toleriert.

Netzbetreiber

Ein Netzbetreiber (Betreiber eines Übertragungs- oder Verteilungsnetzes) ist für den sicheren und zuverlässigen Betrieb des jeweiligen Netzes in einem bestimmten Gebiet und für die Verbindungen mit anderen Netzen verantwortlich. Der Betreiber eines Übertragungsnetzes regelt darüber hinaus die Übertragung über das Netz unter Berücksichtigung des Austausches mit anderen Übertragungsnetzen. Er sorgt für die Bereitstellung unentbehrlicher Systemdienstleistungen und stellt so die Versorgungszuverlässigkeit sicher.

Netzbetreiber-Nr.

Um eine automatisierte Verarbeitung bei Lieferantenwechsel zu gewährleisten, wird beim elektronischen Datenaustausch die eindeutige Netzbetreiber-Nr. berücksichtigt. Sie steht auch auf jeder Strom- oder Gasrechnung.

Netzfrequenz

Mit Netzfrequenz wird in einem Stromnetz die Wechselspannungsfrequenz der elektrischen Energieversorgung bezeichnet. Die Netzfrequenz ist in einem Stromversorgungsnetz einheitlich und, bis auf kleinere regeltechnische Abweichungen vom Nennwert, konstant. Die Netzfrequenz wird in Hertz angegeben.

Netznutzungsentgelt

Jeder Kunde ist an das lokale Energienetz angeschlossen. Für die Nutzung dieses Netzes wird eine Gebühr, das sogenannte Netznutzungsentgelt, erhoben. In den Preisen für Haushaltskunden ist das Netznutzungsentgelt bereits enthalten. Die Entgelte werden nach den Vorgaben der Netzentgeltverordnung kalkuliert und müssen nach den Bestimmungen des Energiewirtschaftsgesetzes im Internet veröffentlicht werden. Sie sind einheitlich für vergleichbare Kunden innerhalb eines Netzgebietes und werden von einer Regulierungsbehörde genehmigt.

Niederdruck

Erdgas wird bei der Durchleitung vom Erzeuger zum Endabnehmer unter hohem Gasdruck in die Pipeline bzw. Fernleitung eingespeist. Da der Gasdruck bei großen Entfernungen Druck verliert, unterscheidet man bei Erdgas zwischen drei Druckebenen: Niederdruck (= 100 mbar), Mitteldruck (> 100 mbar bis = 1 bar), Hochdruck. (> 1 bis 100 bar).

Niederspannungsnetz

Als Niederspannung bezeichnet man Wechselspannungen bis 1000 Volt. Höhere elektrische Spannungen werden in den Bereich der Mittelspannung, Hochspannung und Höchstspannung unterteilt. Der größte Teil der Privathaushalte wird über Niederspannungsnetze versorgt.

NT

NT steht für Niedertarif bei Stromdoppeltarifzählern. Der über das NTZählwerk gemessene NT-Verbrauch wird mit dem NT-Arbeitspreis berechnet und entspricht dem Zeitraum innerhalb der Freigabestunden für den Wärmestrom. Siehe auch: Einzählermessung, Zweizählermessung

Nutzenergie

Als Nutzenergie bezeichnet man meistens Energie, wie sie vom Endbenutzer direkt benötigt wird. Beispielsweise kann es sich um Wärme zur Beheizung oder Kälte zur Klimatisierung eines Gebäudes handeln, um mechanische Antriebsenergie oder um Licht zur Beleuchtung.

Offshore-Haftungsumlage

Mit der Offshore-Haftungsumlage nach § 17 f des Energiewirtschaftsgesetzes werden Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz abgesichert. Die aus der Offshore-Haftungsumlage entstehenden Belastungen werden bundesweit an die Verbraucher weitergegeben.

ok-power

Das Stromlabel ok-power zertifiziert Ökostrom-Angebote von verschiedenen Anbietern. Träger des Labels ist der gemeinnützige EnergieVision e. V., der das Ziel verfolgt, den Verbraucher- bzw. Umweltschutz in der Energiewirtschaft zu fördern und vor allem einen zusätzlichen Ausbau der regenerativen Energieerzeugung zu erreichen.

Preisgarantie

Energieversorgungsunternehmen bieten z. T. Lieferverträge mit Preisgarantien für bestimmte Zeiträume an. Die Preisgarantien können sich dabei auf unterschiedliche Preisbestandteile beziehen, z. B. auf Netzentgelte, den Energieanteil oder Gesamtpreis.

Rechnungsanschrift

Anschrift des Rechnungsempfängers. Diese kann von der Lieferstelle abweichen, wenn der Rechnungsempfänger dort nicht wohnt.

Rechnungsnummer

Jede Rechnung hat eine eindeutige Rechnungsnummer. Damit kann jede Rechnung dem richtigen Kunden zugeordnet werden.

Rundsteuertechnik

Die Rundsteuertechnik dient zur Fernsteuerung von Stromverbrauchern durch Energieversorgungsunternehmen, etwa zur Umschaltung auf Niedertarifstrom. Als Übertragungsweg für die Steuerbefehle wird in der Regel das vorhandene Stromversorgungsnetz verwendet.

Schlichtungsstelle Energie e. V.

Die Schlichtungsstelle Energie e. V. ist eine unabhängige und neutrale Einrichtung zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Energieversorgungsunternehmen. Sie wird gemeinsam getragen von der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. und den Verbänden der Energiewirtschaft. Das Schlichtungsverfahren ist für private Verbraucher kostenfrei.

Schlichtungsverfahren

Energieversorger sind zur Teilnahme an Schlichtungsverfahren verpflichtet. Verbraucher müssen auf die Möglichkeit zur Schlichtung hingewiesen werden, wenn seine Beschwerde abgelehnt wurde. Voraussetzung für die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens ist, dass sich der Verbraucher zuvor erfolglos an das Unternehmen gewandt hat. Schlichtungsziel ist stets die außergerichtliche und einvernehmliche Beilegung des Streits.

Schlussrechnung

Sobald die Energielieferung beendet wird, z. B. durch einen Umzug oder einen Lieferantenwechsel, erstellt der Energielieferant für den Kunden eine Schlussrechnung. Wichtig ist hier, dass Zählerstände vom Tag des Lieferendes (Auszugs) übermittelt werden. Wie in der Jahresabrechnung werden auch in der Schlussabrechnung geleistete Zahlungen (Abschläge) mit den tatsächlichen Verbräuchen und Preisen abgeglichen.

SEPA-Lastschrifteinzug

Mit der Erteilung eines SEPA-Mandats hat der Energieversorger die Berechtigung, die fälligen Beträge vom Konto des Kunden abzubuchen. Einer SEPA-Basis-Lastschrift kann innerhalb von acht Wochen nach Kontobelastung widersprochen werden, so dass der Belastungsbetrag wieder gutgeschrieben wird. Bei einer nicht autorisierten Zahlung kann der Zahler innerhalb von 13 Monaten nach Belastung die Erstattung des Lastschriftbetrages verlangen. Gemäß der Regelwerke für die SEPA-Basis-Lastschrift müssen gewisse Vorlauffristen eingehalten werden.

Sofortbonus

Ein Sofortbonus ist ein bestimmter Betrag, den ein Kunde nach erfolgreichem Lieferantenwechsel von seinem neuen Energielieferanten erhält. In der Regel wird der Betrag sofort nach dem Lieferbeginn auf das Konto des Kunden ausgezahlt.

Standardlastprofil

Das Lastprofil eines Verbrauchers, z. B. für elektrische Energie oder Erdgas, zeigt den zeitlichen Verlauf der bezogenen Leistung an. Da bei nur wenigen Kunden die Leistung gemessen wird, erfolgt die Bilanzierung der Energiemengen über Standardlastprofile. Sie werden für verschiedene Verbrauchstypen vom Netzbetreiber vorgegeben.

Stromkennzeichnung

Die Stromkennzeichnung wurde für einen verbesserten Verbraucherschutz eingeführt. Hierbei werden nach § 42 EnWG und § 54 EEG detaillierte Informationen zu Stromlieferungen aufgeführt. Die Kennzeichnung beinhaltet Angaben zum Strommix, zur Energieträgerherkunft sowie den Umweltauswirkungen. Die Stromkennzeichnung muss für den Endverbraucher auf der Stromrechnung und auf allen Werbematerialien ersichtlich sein. Mit den Informationen, insbesondere über die Umweltauswirkungen, soll dem Stromkunden ermöglicht werden, die "Qualität" der Stromproduktion zu bewerten.

Strommix

Unter dem Strommix versteht man die prozentuelle Aufteilung der Energieträger, aus denen der Strom erzeugt wurde, den der Stromanbieter an den Verbraucher verkauft. Der Strommix eines Stromversorgers wird in der Stromkennzeichnung dargestellt.

Stromsteuer

Die Stromsteuer ist wie die Erdgassteuer eine Verbrauchssteuer. Pro verbrauchter Kilowattstunde (kWh) Strom muss ein bestimmter Betrag an den Staat gezahlt werden. Dieser liegt aktuell bei 2,05 Cent pro kWh und wird auf den Strompreis aufgeschlagen.

Textform

Die Textform ist eine der im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch geregelten Formen für ein Rechtsgeschäft oder für bestimmte Erklärungen im Zusammenhang mit einem Rechtsgeschäft (z. B. für die Widerrufsbelehrung). Im Unterschied zur Schriftform bedarf es somit bei der Textform keiner eigenhändigen Unterschrift. Sie umfasst daher – im Gegensatz zur Schriftform – neben klassischen Schriftstücken auch z. B. Fax-, EMail- oder SMS-Nachrichten.

TÜV

Für die Energiewirtschaft bedeutend ist vor allem die „TÜV Cert“- Zertifizierungsgemeinschaft e. V. Diese Gruppe von TÜV-Gesellschaften zertifiziert unter anderem Produkte und Managementsysteme nach einheitlichen Verfahren anhand internationaler Normen und europäischer Richtlinien. Auch Ökostromprodukte fallen hierunter. The “TÜV Cert” Zertifizierungsgemeinschaft e.

Umlage

In Form einer Umlage werden bestimmte Kosten auf mehrere andere umverteilt. Beispiel EEG-Umlage: Dort werden die Förderkosten für erneuerbare Energien auf alle Verbraucher verteilt. Dies erfolgt in Form eines bestimmten Betrags pro kWh.

Umsatzsteuer

Alle gekauften Güter und Leistungen beinhalten eine Umsatzsteuer. Diese beträgt zurzeit 19 % (Strom, Gas) bzw. 7 % (Wasser) des Nettobetrags. Auch auf die Verbrauchssteuern, Abgaben und Umlagen muss die Umsatzsteuer gezahlt werden.

Verteilnetzbetreiber

Ein Verteilnetzbetreiber ist ein Unternehmen, das Strom- bzw. Gasnetze zur Verteilung an Endverbraucher (private Haushalte und Kleinverbraucher) betreibt. Verteilnetzbetreiber müssen ihre Netze diskriminierungsfrei allen Lieferanten gegen Nutzungsentgelt zur Verfügung stellen.

Vertragskontomummer

Namen oder Straßennamen sind z. B. nicht immer eindeutig. Damit nicht zwei Kunden mit dem gleichen Namen verwechselt werden, erhält jeder Kunde im Abrechnungssystem eine nur einmal vergebene Vertragskontonummer. Über ein Vertragskonto können mehrere Energie- und/oder Wasserverträge abgerechnet werden.

Vertragserstlaufzeit

Die Erstlaufzeit eines Vertrages ist die Zeit ab Vertragsbeginn, die der Kunde an den Energieliefervertrag gebunden ist. Nach dieser Erstlaufzeit kann der Kunde in der Regel mit einer vereinbarten Frist kündigen. Bei Nichtkündigung verlängern sich die Verträge in der Regel jeweils um einen bestimmten Zeitraum.

Volt

Das Volt ist die im internationalen Einheitensystem (SI) verwendete Maßeinheit für elektrische Spannung.

Vorjahresvergleich

Zum Vergleich findet der Kunde auf der Rechnung seinen Verbrauch aus dem letzten Abrechnungsjahr bzw. Abrechnungszeitraum.

Vorkassezähler

Siehe: Bargeldzähler.

Vorperiode

Die Vorperiode ist der Abrechnungszeitraum der vorherigen Rechnung. Durch den Vergleich mit dem aktuellen Verbrauch kann der Kunde sein Verbrauchsverhalten einschätzen.

Wärmepumpe

Mit Hilfe von Wärmepumpen kann Wärme niedriger Temperatur zur Heizung, Warmwasserbereitung und Klimatisierung genutzt werden. Die Wärme wird vor allem dem tieferen (Erdwärme) oder bodennahen Erdreich (gespeicherte Solarenergie) entzogen. Aber auch Grundwasser und Oberflächengewässer sowie Außenluft eignen sich als Wärmequelle. Mittels eines Kompressors wird die Wärme auf die benötigte Temperatur (bis 65 °C) angehoben. Elektrische Wärmepumpen sind ein beliebtes Heizsystem für Ein- und Zweifamilienhäuser, da aus einer Kilowattstunde Strom drei bis vier Kilowattstunden Wärme erzeugt werden.

Wechselbonus

Der Wechselbonus oder Neukundenbonus ist ein bestimmter Betrag, den ein Kunde nach erfolgreichem Lieferantenwechsel von seinem neuen Energielieferanten erhält. In der Regel wird der Betrag nach Ablauf der Vertragserstlaufzeit mit der Jahresabrechnung ausgezahlt.

Wechselstrom

Wechselstrom, auch Einphasenstrom genannt, bezeichnet elektrischen Strom, der seine Richtung (Polung) in regelmäßiger Wiederholung ändert und bei dem sich positive und negative Augenblickswerte so ergänzen, dass der Strom im zeitlichen Mittel null ist. Er steht Haushalten über die 230-V-Steckdose zur Verfügung. Siehe auch: Drehstrom.

Widerrufsbelehrung

Die Widerrufsbelehrung ist eine Belehrung über das Widerrufsrecht eines Verbrauchers bei bestimmten Verbraucherverträgen. Bei Energielieferverträgen muss der Verbraucher eine rechtsgültige Widerrufsbelehrung erhalten.

Widerrufsfolgen

Bei Vertragsschluss muss der Kunde darauf hingewiesen werden, welche Folgen ein Widerruf hat. Unter Umständen müssen z. B. bereits erfolgte Zahlungen erstattet werden.

Widerrufsformular

Energieversorgungsunternehmen sind verpflichtet, bei Vertragsangeboten ein Widerrufsformular mitzusenden.

Widerrufsfrist

Die Länge der Widerrufsfrist beträgt im Normalfall zwei Wochen. Die Widerrufsfrist beginnt frühestens dann, wenn der Verbraucher eine wirksame Widerrufsbelehrung erhalten hat.

Widerrufsrecht

Das Widerrufsrecht ist ein Verbraucherrecht und im § 355 BGB geregelt. Es ermöglicht dem Nutzer, einen Vertrag ohne die Nennung von Gründen aufzuheben und die erbrachten Leistungen zurückabzuwickeln.

Zählernummer

Jeder Strom- oder Gaszähler hat eine Zählernummer, die eindeutig einer Verbrauchsstelle zugeordnet ist. Die Zählernummer des Zählers findet der Kunde oft in der Nähe eines Barcodes. Sie befindet sich unterhalb oder oberhalb der Drehscheibe. Bei Unsicherheit nimmt er einfach seine letzte Jahresabrechnung zur Hand. Dort ist die Zählernummer ebenfalls angegeben.

Zählerstand

An seinem Strom- oder Gaszähler findet der Verbraucher den Zählerstand direkt unteroder oberhalb der Kürzel kWh oder m³ auf einem mit unterschiedlicher Geschwindigkeit laufenden Rollen-Zählwerk oder einer Ziffernanzeige.

Zählpunkt

An dem Zählpunkt wird Strom bzw. Gas an den Verbraucher geleistet. Dem Zählpunkt wird eine eindeutige Bezeichnung, die Zählpunktbezeichnung, zugeordnet. Die Zählpunktbezeichnung ist 33-stellig zusammengesetzt: Ländercode nach DIN ISO 3166 (2 Stellen), Netzbetreiber (6 Stellen), Postleitzahl (5 Stellen) und Zählpunktnummer (20 Stellen). Die Zählpunktbezeichnung ist für die eindeutige Kommunikation zwischen Netzbetreibern und Energielieferanten wichtig.

Zustandszahl

Mit der Zustandszahl (z-Zahl) wird der Einfluss der örtlichen Temperatur und des Luftdrucks auf das Gasvolumen berücksichtigt. Bei Erdgas wird zwischen Normvolumen und Betriebsvolumen unterschieden. Das Volumen kann, je nach Umgebungsbedingungen, abweichen. Daher nennt man das Gasvolumen im Zähler auch Betriebsvolumen. Damit die Gasmengen vergleichbar sind und die Abrechnung für alle Kunden auf gleicher Basis erfolgt, wird die Abrechnung auf Grundlage des Normvolumens durchgeführt. Das Normvolumen ist fest definiert. Die Umrechnung des individuellen Betriebsvolumens eines Gaskunden auf das Normvolumen erfolgt über die Zustandszahl z.

Zweizählermessung

Die Zweizählermessung ermöglicht, die neben dem üblichen Haushaltsbedarf verbrauchten Strommengen getrennt zu erfassen. Zweizählermessungen sind bei Stromlieferungen für Wärmepumpen, Nachtspeicher und Autostrom üblich.

Zwischenablesung

Energieversorger bieten die Möglichkeit einer Zwischenablesung. So kann der Kunde seinen Zählerstand nicht nur direkt vor der nächsten Jahresabrechnung, sondern auch zu einem gewünschten Termin ablesen. Dieser Zählerstand wird dann bei seiner nächsten Rechnung berücksichtigt. Eine Zwischenablesung empfiehlt sich zum Beispiel bei einer Preisänderung innerhalb der Abrechnungsperiode.

 


 

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