Schon seit dem 1. Januar 2023 ist das CO2-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) in Kraft. Dieses hat nicht nur Auswirkungen auf Industrie und Wirtschaft, sondern betrifft auch den Wohnungsmarkt. Es legt fest, wie die Kosten für die CO2-Emissionen zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden.
Nach der neuen Regelung müssen Vermieter einen Teil der Kosten tragen, die durch die CO2-Bepreisung von Heizkosten entstehen. Dies ist ein signifikanter Wandel, da zuvor die gesamten Heizkosten, einschließlich der CO2-Kosten, an die Mieter weitergegeben wurden. Die Regelung soll dazu beitragen, die finanzielle Belastung für Mieter zu verringern und gleichzeitig die Vermieter dazu anregen, in energieeffiziente Sanierungsmaßnahmen zu investieren.
Die Aufteilung der Kohlendioxidkosten richtet sich nach dem Kohlendioxidausstoß (Verbrauch Heizenergie) des Gebäudes pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr.
Berechnen Sie hier Ihren Anteil
Unser Kostenaufteilungsrechner ermöglicht sowohl Mietern als auch Vermietern eine einfache Vorab-Einschätzung der zu erwartenden CO2-Kosten: