Kunden mit einem Netzanschluss können Erdgas aus unserem Netz beziehen. Wenn Sie sich nicht für unseren Tarif Gas eco mit Vertragsbindung entscheiden, werden Sie nach der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) zum Grund- oder Ersatzversorgungstarif beliefert:
- Haushaltskunden erhalten die Ersatzversorgung für Haushaltskunden für Gas
- Geschäftskunden erhalten die Ersatzversorgung für Gas
Feststellung des Grundversorgers gem. § 36 Abs. 2 EnWG
Betreiber von Gas- und Stromnetzen sind alle drei Jahre jeweils zum 01.07. verpflichtet, den Grundversorger für ihr Netzgebiet für die nächsten drei Jahre festzustellen und dies bis zum 30.09. des Jahres zu veröffentlichen.
Als Grundversorger im Gasverteilnetz der Gasversorgung Haar GmbH wurde zum 01.07.2024 ermittelt:
GVH Gasversorgung Haar GmbH
Blumenstr. 3
85540 Haar
Die nächste Feststellung des Grundversorgers im Netzgebiet der GVH Gasmversorgung Haar GmbH erfolgt zum 01.07.2027.
Grundversorger nach § 36 Abs. 1 EnWG ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden nach § 3 Nr. 22 EnWG in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.