Wichtige Infos in der Übersicht
Wenn Sie Kunde nach dem Standardlastprofilverfahren (SLP) sind, schließen Sie mit Ihrem Lieferanten üblicherweise einen Gasliefervertrag mit integrierter Netznutzung ab, einen so genannten All-inclusive-Vertrag. Der Vertrag regelt, dass Ihr Lieferant die Netznutzung an den Netzbetreiber bezahlt und Ihnen weiterberechnet.
Die relevanten Netz-, ggf. Mess- und Abrechnungsentgelte finden Sie weiter unten auf der Seite in dem aktuellen Netznutzungspreisblatt (s.u.).
Wenn Sie Industrie- oder Großgewerbekunden sind, schließen Sie mit uns einen individuellen Netznutzungsvertrag ab. Sie haben dabei die Möglichkeit, die Netzentgelte gemäß einem All-inclusive-Vertrag an den Lieferanten zu entrichten oder selbst an den Netzbetreiber zu zahlen. Dies gilt ebenfalls für die Mess- und Abrechnungsentgelte, insofern Sie keinen anderen Messstellenbetreiber damit beauftragt haben.
Die für Sie und den Lieferanten relevanten Netz-, ggf. Mess- und Abrechnungsentgelte finden Sie weiter unten auf der Seite in dem aktuellen Netznutzungspreisblatt (s.u.).
Temperaturstation: Wetterstation des Deutschen Wetterdienstes mit der Kennziffer 10865, Helene-Weber-Allee 21, 80637 München.
Netzentgelte
Die Netzentgelte der GVH basieren auf der Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Erdgasversorgungsnetzen (Gasnetzentgeltverordnung - GasNEV) vom 25.07.2005 und wurden mit Bescheid der Regierung Oberbayern vom 27.04.2007 genehmigt:
- Netznutzungspreisblatt 2025 (vorläufig)
- Netznutzungspreisblatt 2024
- Netznutzungspreisblatt 2023
- Netznutzungspreisblatt 2022
- Netznutzungspreisblatt 2021
- Netznutzungspreisblatt 2020
- Netznutzungspreisblatt 2019
E-Mail-Zertifikate
- EDI-Zertifikate Gas (zip)
- Edifact-Schlüssel (zip)
Standardlastprofilverfahren
Messstellenbetrieb
Sie können den Messstellenbetrieb sowie die Ab- bzw. Auslesung des Zählers auch von einem Messstellenbetreiber durchführen lassen. So ist es im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) geregelt.
Die Voraussetzung dafür ist, dass der Messstellenbetreiber mit uns als Verteilnetzbetreiber einen Messstellenrahmenvertrag abgeschlossen hat, der die Rechte und Pflichten zum Einbau, Ausbau, Betrieb sowie zur Wartung von Messeinrichtungen regelt. Zudem definiert er die technischen Bedingungen. Eine Abrechnung dieser Leistungen wird vom Messstellenbetreiber bzw. von Ihrem Lieferanten übernommen.