Kunden mit einem betriebsbereiten Netzanschluss können Strom aus unserem Netz beziehen. Wenn Sie sich nicht für einen unserer Tarife mit Vertragsbindung entscheiden, werden Sie nach der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) zum Grund- oder Ersatzversorgungstarif beliefert:
- Haushaltskunden bis 10.000 kWh/ Jahr erhalten die Ersatzversorgung für Haushaltskunden.
- Geschäftskunden mit mehr als 10.000 kWh/ Jahr erhalten die Strom-Ersatzversorgung
Feststellung des Grundversorgers gem. § 36 Abs. 2 EnWG
Betreiber von Gas- und Stromnetzen sind alle drei Jahre jeweils zum 01.07. verpflichtet, den Grundversorger für ihr Netzgebiet für die nächsten drei Jahre festzustellen und dies bis zum 30.09. des Jahres zu veröffentlichen.
Als Grundversorger im Stromverteilnetz der Stromversorgung Haar GmbH wurde zum 01.07.2024 ermittelt:
SVH Stromversorgung Haar GmbH
Blumenstr. 3
85540 Haar
Die nächste Feststellung des Grundversorgers im Netzgebiet der SVH Stromversorgung Haar GmbH erfolgt zum 01.07.2027.